Anforderungen an SPF-Tests in der EU

Sonnenschutzprodukte spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Haut vor den schädlichen Auswirkungen der ultravioletten (UV) Strahlung. Verbraucher können sich jedoch nur dann auf den auf einem Sonnenschutzmittel angegebenen Schutz verlassen, wenn diese Angaben durch entsprechende wissenschaftliche Belege gestützt werden. Aus diesem Grund müssen Produkte, die mit einer Angabe zum Sonnenschutzfaktor (LSF) vermarktet werden, bestimmte Tests durchlaufen, bevor sie auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen.

Im Gegensatz zu vielen kosmetischen Angaben lassen sich LSF-Werte nicht anhand der Rezeptur abschätzen oder allein aus der Konzentration der UV-Filter berechnen. Sie müssen durch validierte Testverfahren ermittelt werden, die den Schutzgrad des Endprodukts nachweisen.

In der Europäischen Union werden Sonnenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Kosmetika geregelt. Neben der Einhaltung der Kosmetikverordnung sollten Hersteller die Empfehlung 2006/647/EG der Europäischen Kommission zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und den damit verbundenen Angaben befolgen. Diese Empfehlung legt Grundsätze für die Begründung von Angaben zu Sonnenschutzmitteln fest und hat sich in der gesamten europäischen Kosmetikindustrie als anerkannter Maßstab etabliert.

Sind SPF-Tests gesetzlich vorgeschrieben?

Die Kosmetikverordnung enthält keinen spezifischen Artikel, der vorschreibt, dass jedes Sonnenschutzmittel einem SPF-Test unterzogen werden muss. Die Hersteller sind jedoch gesetzlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle kosmetischen Angaben wahrheitsgemäß sind, durch ausreichende Nachweise gestützt werden und die Verbraucher nicht irreführen.

Ein Lichtschutzfaktor (SPF) ist eine Wirksamkeitsangabe. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Kommission müssen kosmetische Angaben durch ausreichende und überprüfbare Nachweise belegt werden. Da der Lichtschutzfaktor einen messbaren Schutzgrad angibt, wird im Allgemeinen erwartet, dass diese Angabe durch geeignete Laboruntersuchungen belegt wird.

In der Praxis müssen Kosmetikprodukte, die mit Angaben zum Lichtschutzfaktor (LSF) vermarktet werden, über Testdaten verfügen, die belegen, dass der angegebene Schutzgrad korrekt ist.

Was misst der Lichtschutzfaktor (SPF)?

Der Lichtschutzfaktor (SPF) gibt an, wie wirksam ein Sonnenschutzmittel die Haut vor ultravioletter B-Strahlung (UVB) schützt.

UVB-Strahlen sind in erster Linie für Sonnenbrand verantwortlich und tragen zu Hautschäden und der Entstehung von Hautkrebs bei. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, wie hoch der Schutz unter kontrollierten Testbedingungen ist.

Ein höherer Lichtschutzfaktor (LSF) bietet im Allgemeinen einen besseren Schutz vor UVB-Strahlung, auch wenn die Steigerung nicht proportional ist. So bietet beispielsweise LSF 50 nicht den doppelten Schutz wie LSF 25.

Wichtig ist, dass der Lichtschutzfaktor (SPF) keinen Schutz vor ultravioletter A-Strahlung (UVA) angibt. Der UVA-Schutz wird separat anhand spezieller Testverfahren bewertet und unterliegt eigenen gesetzlichen Anforderungen.

Welche Testmethoden werden verwendet?

In den europäischen Leitlinien werden international anerkannte, standardisierte Methoden zur Bestimmung der SPF-Leistung berücksichtigt.

Traditionell wird der Lichtschutzfaktor (LSF) durch In-vivo-Tests ermittelt, bei denen das Sonnenschutzmittel unter sorgfältig kontrollierten Laborbedingungen auf die Haut von freiwilligen Probanden aufgetragen wird. Die Fähigkeit des Produkts, eine durch UV-Strahlung verursachte Hautrötung zu verzögern, wird dann mit unbehandelter Haut verglichen, um den LSF-Wert zu berechnen.

In den letzten Jahren haben auch validierte In-vitro-Methoden zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wissenschaftliche Fortschritte und regulatorische Bemühungen, Tests mit menschlichen Probanden zu reduzieren, haben zur Entwicklung alternativer Labormethoden für bestimmte Bewertungen von Sonnenschutzmitteln geführt. Je nach Angabe und den geltenden Normen können diese Methoden verwendet werden, sofern sie ordnungsgemäß validiert wurden.

Wie werden SPF-Angaben klassifiziert?

Die Europäische Kommission empfiehlt, die Angaben zu Sonnenschutzmitteln zu vereinfachen, damit sie für Verbraucher leichter verständlich sind.

Anstatt sich allein auf genaue SPF-Werte zu konzentrieren, werden Sonnenschutzprodukte im Allgemeinen in vier Schutzkategorien eingeteilt:

  • Geringer Schutz
  • Mittlerer Schutz
  • Hoher Schutz
  • Sehr hoher Schutz

Jede Kategorie entspricht bestimmten SPF-Bereichen. Beispielsweise fallen Produkte mit der Kennzeichnung SPF 50 oder SPF 50+ in die Kategorie „sehr hoher Schutz“.

Dieser Ansatz hilft Verbrauchern, Produkte leichter zu vergleichen, und verringert gleichzeitig das Risiko irreführender Werbung.

Wie sieht’s mit dem UVA-Schutz aus?

Europäische Empfehlungen betonen, dass wirksame Sonnenschutzmittel sowohl vor UVB- als auch vor UVA-Strahlung schützen sollten.

Um einen ausgewogenen Schutz zu gewährleisten, sollte der gemessene UVA-Schutzfaktor mindestens ein Drittel des auf dem Etikett angegebenen SPF-Werts betragen. Außerdem sollte das Produkt die empfohlenen Kriterien für die kritische Wellenlänge erfüllen, die einen breitbandigen UV-Schutz nachweisen.

Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, dürfen Hersteller das UVA-Logo verwenden, das in ganz Europa üblicherweise auf Sonnenschutzverpackungen abgebildet ist.

Da die UVA-Prüfung separate Verfahren und Bewertungskriterien umfasst, gilt sie als eigenständiger Bestandteil der Leistungsbewertung von Sonnenschutzmitteln.

Warum lässt sich der Lichtschutzfaktor (SPF) nicht anhand der Formel berechnen?

Hersteller schätzen den zu erwartenden Lichtschutzfaktor (SPF) bei der Rezeptur manchmal anhand der Art und Konzentration der verwendeten UV-Filter.

Der tatsächliche Schutz, den das fertige Sonnenschutzmittel bietet, hängt jedoch von vielen miteinander wechselwirkenden Faktoren ab, darunter die Verteilung der Inhaltsstoffe, die Partikelgröße, die Emulgierung, die Filmbildung auf der Haut, die Anwendungseigenschaften des Produkts und die Stabilität der Rezeptur.

Schon kleine Änderungen an der Rezeptur können die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln erheblich beeinflussen, selbst wenn die UV-Filter selbst unverändert bleiben.

Aus diesem Grundsind Laboruntersuchungen des Endprodukts nach wie vor unverzichtbar.

Welche Produkte müssen auf ihren Lichtschutzfaktor geprüft werden?

Jedes Kosmetikprodukt, das Sonnenschutz verspricht, sollte Nachweise vorweisen können, die diese Angabe untermauern.

Dazu gehören sowohl herkömmliche Sonnenschutzmittel als auch Produkte wie Feuchtigkeitscremes für das Gesicht, Tagescremes, Foundations, Lippenbalsam, BB-Cremes, CC-Cremes und andere Kosmetika, die mit Lichtschutzfaktoren beworben werden.

Auch wenn der Sonnenschutz als sekundärer Vorteil dargestellt wird, wird von den Herstellern erwartet, dass sie den angegebenen Schutzgrad belegen.

Sicherstellung der langfristigen Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln

Der Nachweis des anfänglichen Lichtschutzfaktors (LSF) ist nur ein Teil der Produktbewertung.

Die Hersteller sollten außerdem sicherstellen, dass das Sonnenschutzmittel seine Wirksamkeit über die gesamte vorgesehene Haltbarkeitsdauer hinweg beibehält. Stabilitätsstudien helfen dabei zu überprüfen, ob die Rezeptur physikalisch und chemisch stabil bleibt und ob die UV-Filter unter normalen Lagerbedingungen weiterhin wie erwartet wirken.

Auch die Verträglichkeit der Verpackung kann die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln beeinflussen, insbesondere wenn empfindliche UV-Filter durch Licht, Sauerstoff oder Wechselwirkungen mit dem Verpackungsmaterial beeinträchtigt werden könnten.

Häufige Gründe, warum Produkte die SPF-Prüfung nicht bestehen

Gelegentlich erreichen Sonnenschutzprodukte bei Laboruntersuchungen nicht das erwartete Schutzniveau.

Das kann daran liegen, dass die UV-Filter nicht optimal aufeinander abgestimmt sind, die Rezeptur keinen gleichmäßigen Schutzfilm auf der Haut bildet, Wirkstoffe mit der Zeit instabil werden oder Abweichungen in der Herstellung die Konsistenz des Produkts beeinträchtigen.

Wenn Tests zeigen, dass der gemessene Lichtschutzfaktor (LSF) unter dem angegebenen Wert liegt, müssen die Hersteller das Produkt möglicherweise neu formulieren, die angegebene LSF-Angabe anpassen oder die Tests nach entsprechenden Verbesserungen wiederholen.