CPNP-Benachrichtigung

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Die EU-CPNP-Meldung bezieht sich auf den Prozess der Meldung von kosmetischen Mitteln an das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP), ein zentrales Online-Meldesystem in der Europäischen Union (EU). Das CPNP wurde im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) eingerichtet und dient als Instrument für den Austausch von Informationen über kosmetische Mittel zwischen den Aufsichtsbehörden und den verantwortlichen Personen, die diese Produkte in Verkehr bringen.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der CPNP-Notifizierung der EU:

  1. Verantwortliche Person: Die Stelle oder Person, die für das Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels auf dem EU-Markt verantwortlich ist, wird als verantwortliche Person bezeichnet. Sie sind gesetzlich verpflichtet, kosmetische Mittel beim CPNP zu melden.
  2. Meldepflicht: Bevor ein kosmetisches Mittel in der EU in Verkehr gebracht wird, muss die verantwortliche Person dem CPNP bestimmte Informationen über das Mittel übermitteln. Diese Meldung ist für alle kosmetischen Mittel vorgeschrieben.
  3. Zu meldende Informationen: Zu den Informationen, die bei der CPNP-Meldung eingereicht werden, gehören Details wie der Produktname, die Kategorie, die Inhaltsstoffe, die Kennzeichnung, die Kontaktdaten der verantwortlichen Person und der Cosmetic Product Safety Report (CPSR). Der CPSR ist ein wichtiger Bestandteil der Meldung und enthält eine umfassende Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels.
  4. Vertraulichkeit: Die an das CPNP übermittelten Informationen werden als vertraulich betrachtet. Sie sind nur den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission für Zwecke der Marktüberwachung, Kontrolle und Regulierung zugänglich.
  5. Zentrale Anlaufstelle: Das CPNP dient als zentrale Anlaufstelle für Informationen über kosmetische Mittel, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Dieses zentralisierte System vereinfacht die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten.
  6. Aktualisierung der Meldung: Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, die Informationen im CPNP bei Änderungen zu aktualisieren, z. B. bei Änderungen der Produktformulierung, der Kennzeichnung oder der Sicherheitsinformationen. So wird sichergestellt, dass die Informationen im CPNP korrekt und aktuell bleiben.

Mit der Einreichung einer CPNP-Meldung erfüllt die verantwortliche Person die gesetzlichen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung. Es ermöglicht den zuständigen Behörden den Zugang zu wichtigen Informationen über die auf dem Markt befindlichen kosmetischen Mittel und trägt so zur allgemeinen Sicherheit und Überwachung kosmetischer Mittel in der EU bei. Die Nichteinhaltung der CPNP-Meldepflichten kann zu behördlichen Maßnahmen führen, einschließlich der Rücknahme von Produkten vom Markt.