Vollständige Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte
Von €694.00
Mit der vollständigen Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel hast du alles, was du brauchst, um deine Produkte an Verbraucher in der EU zu verkaufen. Sie besteht aus den folgenden Elementen:
- Kosmetische Produktinformationsdatei (PIF)
- Teil A: Informationen zur Sicherheit kosmetischer Produkte – Enthält Angaben zu den Inhaltsstoffen des Produkts, zur Stabilität, zur mikrobiologischen Qualität, zu Verunreinigungen und zur Verpackung.
- Teil B: Cosmetic Product Safety Report (CPSR) – Enthält die Schlussfolgerungen, Warnhinweise und Begründungen des Sicherheitsbewerters, die sicherstellen, dass das Produkt bei normalem Gebrauch sicher ist.
- Labortests und Ergebnisse
- EU CPNP Notifizierung
Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR)
Der EU-Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) ist ein Dokument, das eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von kosmetischen Mitteln auf dem Markt der Europäischen Union (EU) spielt. Das ist eine Anforderung der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), in der die Regeln und Vorschriften für kosmetische Mittel festgelegt sind.
Kosmetische Produktinformationsdatei (PIF)
Das Cosmetic Product Information File (PIF) ist ein umfassendes Dokument, das als zentraler Speicher für Informationen über ein kosmetisches Mittel dient. Sie ist nach der Kosmetikverordnung der Europäischen Union (EU) (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) zwingend vorgeschrieben. Das PIF soll den zuständigen Behörden Zugang zu wichtigen Details über ein kosmetisches Mittel und seine Sicherheitsbewertung verschaffen.
Kosmetische Herausforderungstest
Ein kosmetischer Provokationstest, der oft auch als Konservierungsmittel-Wirksamkeitstest oder Provokationstest bezeichnet wird, ist ein Laborverfahren, mit dem die Wirksamkeit von Konservierungsmitteln in kosmetischen Produkten bewertet wird. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Formulierung während ihrer gesamten Haltbarkeit und der Verwendung durch die Verbraucher ausreichend vor mikrobieller Verunreinigung geschützt ist.
Mikrobiologischer Test
Die mikrobiologische Prüfung ist ein wichtiger Aspekt der Kosmetikindustrie, der sich auf die Produktsicherheit und -qualität konzentriert, indem er die mikrobielle Kontamination überwacht und kontrolliert. Sie hilft den Herstellern, sichere und wirksame Kosmetik- und Körperpflegeprodukte für die Verbraucher zu produzieren.
Kosmetische Stabilitätsprüfung
Die Stabilitätsprüfung von Kosmetika ist eine Reihe von Bewertungen, die durchgeführt werden, um festzustellen, wie sich die physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Eigenschaften eines kosmetischen Produkts im Laufe der Zeit verändern, wenn es unter verschiedenen Bedingungen gelagert wird. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass das Produkt sicher und wirksam ist und seine beabsichtigte Qualität während der gesamten Haltbarkeitsdauer beibehält.
EU CPNP Notifizierung
Die EU-CPNP-Meldung bezieht sich auf den Prozess der Meldung von kosmetischen Mitteln an das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP), ein zentrales Online-Meldesystem in der Europäischen Union (EU). Das CPNP wurde im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) eingerichtet und dient als Instrument für den Austausch von Informationen über kosmetische Mittel zwischen den Aufsichtsbehörden und den verantwortlichen Personen, die diese Produkte in Verkehr bringen.
Wie funktioniert das Verfahren?
- Bewertung wählen
- Du kaufst die Bewertung über unsere Website.
- Zugang zum sicheren Portal
- Nach dem Kauf erhältst du Zugang zu unserem sicheren Portal, in dem du die Anmeldung ausfüllen kannst.
- Vollständige Aufnahme
- Fülle alle geforderten Informationen über dein Produkt aus und lade relevante Unterlagen hoch.
- Muster senden
- Schicke physische Proben deines Produkts an unser Labor. Wenn du deinen Labortest im Portal anmeldest, wird der Sicherheitsbewerter die Anzahl der Proben anfordern. Sie hängt von deinem Produkt und deiner Verpackung ab.
- Labortests
- Wir führen Labortests durch.
- Sicherheitsbewertung
- Unser Sicherheitsüberprüfer erstellt die PIF, Teil I, II und III.
- EU CPNP-Meldung und Dokumentationslieferung
- Wir kümmern uns um die Registrierung deines Produkts im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) und du erhältst von uns die vollständigen PIF-Unterlagen.
Was brauchst du, um ein CPSR zu beantragen?
Damit der Prozess reibungslos abläuft, benötigen wir die folgenden Informationen von dir:
- Produktformulierung: Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe, einschließlich Konzentrationen und INCI-Namen.
- Produktverpackung: Informationen auf Verpackungen und Etiketten.
- Gebrauchsanweisung: Wie das Produkt von den Verbrauchern verwendet wird.
- Probe: Eine physische Probe deines Produkts für eine Laboranalyse.
- Dokumentation: Zertifikate von Rohstoffen (z.B. MSDS und COA). Weitere Informationen findest du auf unserer Seite über die für eine Sicherheitsbewertung erforderlichen Unterlagen.
Was ist eine Variation?
Du kannst oft mehrere Produktvariationen herstellen, indem du nur den Duft oder die Farbe einer Grundrezeptur änderst. Wenn du dich in diesen speziellen Fällen für die Variationsoption entscheidest, profitierst du von niedrigeren Kosten und stellst gleichzeitig sicher, dass deine Produktvariationen weiterhin den Vorschriften für kosmetische Sicherheit entsprechen. Für jede Variation erstellen wir das PIF mit CPSR und führen einen Labortest durch. Für 2 Variationen werden 2 PIFs mit CPSR erstellt und alle Labortests durchgeführt.
Wann wählst du die Option “Variante”?
- Ändern des Duftes: Wenn die einzige Änderung an der Grundzusammensetzung eine Änderung des Duftes ist, kannst du die Option Variante wählen. Das liegt daran, dass die Grundrezeptur gleich bleibt und nur der Duft geändert wird.
- Änderung der Farbe: Wenn du die Farbe des Produkts änderst, ohne neue Zutaten oder Rohstoffe einzuführen, gilt auch hier der Variantenpreis.
Wichtiger Hinweis: Wenn zusätzliche Rohstoffe hinzugefügt werden (z. B. ein neuer Wirkstoff, ein Pflanzenextrakt, Konservierungsmittel oder ein anderer Inhaltsstoff, der die Rezeptur verändert), wird dies nicht als eine Variante gezähltda es sich bei der neuen Formulierung um eine wesentliche Änderung handelt.