Sonnenschutzmittel werden in Europa als kosmetische Produkte behandelt und müssen daher der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel entsprechen. Diese Verordnung legt die Regeln für Sicherheit, Inhaltsstoffe, Kennzeichnung und Vermarktung fest, bevor ein Produkt in der Europäischen Union verkauft werden darf. Die Europäische Kommission hat außerdem Empfehlungen zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und zu Werbeaussagen herausgegeben, die Hersteller bei der Produktentwicklung berücksichtigen sollten. Diese Empfehlungen konzentrieren sich hauptsächlich darauf, wie gut Sonnenschutzmittel vor UV-Strahlung schützen und wie dieser Schutz den Verbrauchern vermittelt wird.
Sonnenschutzmittel unter der EU-Kosmetikverordnung
In der Europäischen Union gelten Sonnenschutzmittel als Kosmetika und nicht als Arzneimittel. Das bedeutet, dass sie den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen müssen.
Ein Sonnenschutzmittel ist definiert als ein Präparat, das dazu bestimmt ist, mit der Haut in Kontakt zu kommen, um sie vor ultravioletter Strahlung zu schützen. Dieser Schutz kann durch Absorption, Streuung oder Reflektion der UV-Strahlung erfolgen. Sonnenschutzmittel gibt es in verschiedenen Produktformaten wie Cremes, Öle, Gele oder Sprays.
Um in der EU vermarktet werden zu können, müssen diese Produkte sicher für die menschliche Gesundheit sein und den gesetzlichen Anforderungen für kosmetische Produkte entsprechen.
Mindestanforderungen an die Wirksamkeit
Die Europäische Kommission hat Empfehlungen erarbeitet, die festlegen, welche Mindestanforderungen Sonnenschutzmittel erfüllen müssen, bevor sie in der EU vermarktet werden dürfen. Diese Empfehlungen konzentrieren sich auf drei Hauptelemente im Zusammenhang mit dem Schutz vor UV-Strahlung.
UVB-Schutz
Ein Sonnenschutzmittel muss einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 6 haben. Produkte mit einem SPF unter 6 können nicht als Sonnenschutzmittel eingestuft werden.
UVA-Schutz
Der UVA-Schutzfaktor muss mindestens ein Drittel des auf dem Etikett angegebenen LSF-Wertes betragen.
Kritische Wellenlänge
Die für ein Sonnenschutzmittel erforderliche kritische Wellenlänge beträgt mindestens 370 nm.
Diese Kriterien helfen dabei zu bestätigen, dass Sonnenschutzmittel einen ausgewogenen Schutz vor UVA- und UVB-Strahlung bieten.
Testmethoden für Sonnenschutzmittel
Um das Schutzniveau von Sonnenschutzmitteln zu überprüfen, müssen spezielle Testmethoden angewendet werden. Diese Tests müssen standardisiert und reproduzierbar sein und Faktoren wie den Photoabbau bewerten können.
Zu den häufigsten Tests gehören:
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SPF-Tests: Durchgeführt nach der internationalen Sonnenschutzfaktor-Testmethode ISO-EN-UNE 24444 (in vivo) oder anderen In-vitro-Methoden.
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Prüfung des UVA-Schutzes: Bestimmt nach der Persistent Pigment Darkening (PPD)-Methode, die von der französischen Gesundheitsbehörde Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé (Afssaps) unter ISO-EN-UNE 24443 modifiziert wurde, oder nach In-vitro-Methoden.
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Prüfung auf kritische Wellenlängen: Durchgeführt nach der Methode ISO-EN-UNE 24443.
Die Ergebnisse dieser Tests bestimmen das Schutzniveau, das auf dem Produktetikett angegeben werden kann.
Schutzkategorien für Sonnenschutzmittel
Auf der Grundlage der SPF-Testergebnisse können Sonnenschutzmittel in vier Schutzkategorien eingeteilt werden:
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Geringer Schutz
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Mittlerer Schutz
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Hoher Schutz
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Sehr hoher Schutz
Diese Kategorien werden auf den Produktetiketten verwendet, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen, den Grad des Schutzes zu verstehen.
Behauptungen und Warnhinweise für Sonnenschutzmittel
Die Europäische Kommission gibt Hinweise zu den Arten von Angaben, die auf Sonnenschutzmitteln nicht verwendet werden dürfen. Angaben, die einen vollständigen Schutz vor UV-Strahlung suggerieren, sind nicht erlaubt. Beispiele hierfür sind Aussagen wie:
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“Sonnenblocker”
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“Sunblocker”
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“Totaler Schutz”
Angaben, die suggerieren, dass Sonnenschutzmittel nicht nachgecremt werden muss, wie z. B. “ganztägiger Schutz”, sollten ebenfalls nicht verwendet werden.
Die Etiketten von Sonnenschutzmitteln sollten Warnhinweise enthalten, die die Verbraucher an eine sichere Sonnenexposition erinnern. Beispiele hierfür sind:
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“Halte dich nicht zu lange in der Sonne auf, auch wenn du ein Sonnenschutzmittel verwendest.”
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“Halte Babys und kleine Kinder von direktem Sonnenlicht fern.”
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“Übermäßige Sonneneinstrahlung ist eine ernsthafte Gesundheitsgefahr.”
Die Hersteller werden dazu angehalten, auf den Produktetiketten Gebrauchsanweisungen anzugeben, die u. a. darauf hinweisen, dass Sonnenschutzmittel vor dem Aufenthalt in der Sonne aufgetragen und regelmäßig nachgecremt werden muss, insbesondere nach dem Schwimmen, Schwitzen oder Abtrocknen.
Fazit
Sonnenschutzmittel, die in der Europäischen Union vermarktet werden, müssen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 und den Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und ihren Angaben entsprechen. Die Produkte müssen sowohl vor UVA- als auch vor UVB-Strahlung schützen, definierte Wirksamkeitskriterien erfüllen und mit anerkannten Methoden getestet werden. Außerdem sind eine klare Kennzeichnung, angemessene Angaben und Sicherheitswarnungen erforderlich, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie sie Sonnenschutzmittel effektiv verwenden können.