Die Einhaltung der bulgarischen Kosmetikvorschriften ist für jeden Kosmetikhersteller oder jede Marke, die über diese Region in den europäischen Markt eintreten will, unerlässlich. Als Mitglied der Europäischen Union befolgt Bulgarien die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), aber die Umsetzung und Überwachung wird vor Ort von der bulgarischen Arzneimittelagentur (BDA) durchgeführt. Diese Behörde stellt sicher, dass...
