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PCN-Benachrichtigung Länderregistrierung

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Die PCN/UFI-Pflicht gilt in allen EU- und EWR-Ländern, in denen gefährliche Gemische in Verkehr gebracht werden. Die PCN/UFI-Pflicht gilt in allen EU- und EWR-Ländern, in denen gefährliche Gemische in Verkehr gebracht werden. Mit diesem Service kannst du deine bestehende PCN-Meldung auf weitere Länder ausdehnen, sobald die erste Meldung durch uns erfolgt ist.

Länder für die PCN-Registrierung

Du kannst die Anzahl der Länder zählen, in denen du dein Produkt anmelden möchtest. Das ist die Anzahl der Länder, die du kaufen musst. Du kannst die einzelnen Länder während des Registrierungsprozesses eingeben, nachdem du sie gekauft hast. Wenn du den Verkauf deiner Produkte später auf weitere Länder ausweiten willst, kannst du jederzeit zusätzliche Länder bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island).

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (DE) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir die PCN-Datei mit allen notwendigen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Bitte kontaktiere uns für weitere Informationen.

Wichtige Ausnahmen und zu beachtende Punkte

Obwohl das System weitgehend harmonisiert ist, gibt es je nach Land einige Unterschiede:

1. Sprachliche Anforderungen

  • Die PCN muss oft in der Amtssprache des Landes eingereicht werden
  • Einige Länder akzeptieren Englisch, aber nicht alle
  • Beispiel: Frankreich und Spanien benötigen in der Regel ihre eigene Sprache

2. Nationale Anforderungen

  • Einige Länder haben zusätzliche Anforderungen oder Systeme
  • Italien und Deutschland hatten historisch gesehen ihre eigenen Systeme (inzwischen weitgehend harmonisiert)
  • In einigen Fällen ist eine zusätzliche nationale Meldung erforderlich

    Sprache wechseln?

    Sie haben die Sprache gewechselt und es sind Produkte im Einkaufswagen. Wenn Sie die Sprache Deutsch beibehalten, wird der Einkaufswagen geleert und Sie müssen die Produkte erneut in den Einkaufswagen legen.