Mikroplastik in kosmetischen Produkten erklärt

ie Verschmutzung der Meere ist schon seit vielen Jahren ein globales Problem. Die meisten Menschen stellen sich Flaschen oder Plastiktüten vor, die in den Ozeanen schwimmen, doch es gibt noch ein anderes Problem, das viel kleiner und schwerer zu sehen ist. Mikroplastik, also winzige Plastikpartikel, sind für das bloße Auge oft unsichtbar, geben aber dennoch Anlass zu großer Sorge. Kosmetische Produkte sind ein Bereich, in dem diese Partikel vorkommen, und ihre Verwendung hat eine Debatte über die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit ausgelöst. Dieser Artikel befasst sich mit Mikroplastik in Kosmetika, ihren möglichen Auswirkungen und den Maßnahmen, die zur Lösung des Problems ergriffen werden.

Was ist Mikroplastik in Kosmetika?

Mikroplastik sind sehr kleine Kunststoffpartikel, die absichtlich in Körperpflege- und Kosmetikprodukten enthalten sein können. Sie werden häufig in abspülbaren Kosmetika für Peeling- oder Reinigungszwecke verwendet, z. B. in Peelings. Diese Partikel kommen in vielen verschiedenen Produkten vor, die täglich verwendet werden.

Zu den am häufigsten in Kosmetika verwendeten Kunststoffen gehören Polyethylen und Polypropylen. Diese Inhaltsstoffe können sowohl in Produkten für Männer als auch für Frauen vorkommen, darunter Seifen, Cremes, Gels und Zahnpasta.

Warum Mikroplastik in Kosmetika verwendet wird

Die Hersteller haben Mikroplastik aus praktischen Gründen in Kosmetika eingesetzt. In Rinse-off-Produkten sorgen sie für Peeling- oder Reinigungseffekte. Sie können auch in Make-up-Produkten vorkommen.

Einige Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten, wurden sogar als umweltfreundlich oder natürlich vermarktet. Das Vorhandensein von Mikroplastik in diesen Produkten hat zu Bedenken wegen irreführender Behauptungen geführt.

Kosmetika gelten nicht als Hauptquelle für Mikroplastik in Meeresgewässern. Dennoch verwenden Millionen von Menschen diese Produkte jeden Tag und tragen damit zur Verschmutzung von Ozeanen, Seen und Meeren bei. Dieses wachsende Bewusstsein hat die Diskussion über die Reduzierung ihrer Verwendung und die Begrenzung ihrer Umweltauswirkungen vorangetrieben.

Aktuelle Mikroplastik-Gesetzgebung in der EU

Die öffentliche Debatte über Plastik in den Ozeanen und Meeren hat Regierungen und Industrie zum Handeln gedrängt. Im Jahr 2015 forderte Cosmetics Europe, der europäische Verband der Kosmetikindustrie, seine Mitglieder auf, die Verwendung von Mikroplastik in allen Kosmetika bis 2020 dauerhaft einzustellen.

Italien hat bei diesem Thema schnell gehandelt. Das Land hat ab dem 1. Januar 2020 ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika eingeführt, insbesondere in Rinse-off-Kosmetika mit Peeling- oder Reinigungsfunktion.

Andere EU-Länder haben ähnliche Beschränkungen eingeführt. Diese Vorschriften beziehen sich hauptsächlich auf abspülbare Kosmetika, die feste Kunststoffpartikel enthalten, die kleiner als 5 mm sind.

Einige kosmetische Produkte fallen nicht unter diese Beschränkungen. Make-up-Produkte und natürliche Partikel, die nicht in der Umwelt verbleiben, keine Chemikalien freisetzen oder die Nahrungskette von Tieren beeinträchtigen, fallen nicht unter diese Regeln.

EU-Regulierungsmaßnahmen und der REACH-Rahmen

Die Europäische Kommission hat die ECHA und ihre RAC- und SEAC-Ausschüsse gebeten, ein Beschränkungsdossier gemäß der REACH-Verordnung für Mikroplastikpartikel zu erstellen, die Produkten absichtlich hinzugefügt werden.

Der Prozess umfasste mehrere Schritte:

  • Absicht, ein Beschränkungsdossier zu erstellen – 17. Januar 2018

  • Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln – 1. März bis 1. Mai 2018

  • Stakeholder-Workshop – 30. bis 31. Mai 2018

  • Einreichung des Dossiers zur Beschränkung – 11. Januar 2019

  • Öffentliche Konsultation des Anhang-XV-Dossiers – 20. März 2019 bis 20. September 2019

  • Stellungnahme des Beirats – Juni 2020

  • Entwurf der SEAC-Stellungnahme – Juni 2020

  • Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme – 1. Juli bis 1. September 2020

  • Vorlage der kombinierten endgültigen Stellungnahme bei der Kommission – Februar 2021

In einem Verordnungsentwurf werden Änderungen an Anhang XVII der Verordnung REACH 1907/2006 vorgeschlagen. Die Regeln würden die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung von bestimmten Stoffen und Gemischen einschränken. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Dem Vorschlag zufolge dürfen Produkte, die Mikroplastik enthalten, nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Mikropartikel aus synthetischen Polymeren in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr enthalten. Damit werden synthetische Polymer-Mikropartikel, die für eine bestimmte Eigenschaft in Produkten verwendet werden, effektiv eingeschränkt.

Ausnahmen für kosmetische Anwendungen

Die Stellungnahme des Regionalbeirats für 2020 enthält einige Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen gilt für den Kosmetiksektor. Sie erlaubt filmbildende Funktionen von Mikroplastik in kosmetischen Produkten, wenn die Partikel am Ort der Verwendung nicht mehr vorhanden sind.

Die Feststellung, ob ein Polymer für diese Ausnahmeregelung in Frage kommt, ist nicht immer ganz einfach. Rohstofflieferanten müssen Kosmetikmarken die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um festzustellen, ob ein Polymer als Mikroplastik gilt und ob die Ausnahmeregelung Anwendung findet.