Es braucht viel mehr als nur auffällige Farben, geschmeidige Texturen oder kreative Verpackungen, um Foundations und Make-up auf den Markt der Europäischen Union zu bringen. Jedes erfolgreiche Produkt ist das Ergebnis eines sorgfältig geplanten Sicherheitsbewertungsverfahrens, das die Kunden schützen und die Einhaltung der strengen EU-Gesetze gewährleisten soll. Eine der empfindlichsten Kategorien von Kosmetikprodukten sind Foundations, Puder, Lippenstifte und andere pigmentierte Leave-ons. Sie werden direkt auf das Gesicht aufgetragen, verbleiben lange Zeit auf der Haut und enthalten oft komplexe Pigmentmischungen, die eine sorgfältige toxikologische Analyse erfordern. Deshalb verlangt die EU einen sorgfältigen Ansatz für ihre Sicherheit.
Der Cosmetic Product Safety Report (CPSR)Der CPSR, ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bewertet, ob ein kosmetisches Mittel unter typischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen sicher ist, steht im Mittelpunkt dieses Compliance-Pfads. Obwohl alle Kosmetika die CPSR-Vorschriften einhalten müssen, bergen Foundations und Make-up aufgrund von Pigmentbeschränkungen, Schwermetallverunreinigungen und Hautbelastungsgrenzen besondere Risiken. Der gesetzliche Rahmen, insbesondere die CPSR-Anforderungen, die Vorschriften für Farbstoffe und die Kennzeichnungspflichten, werden in diesem Artikel behandelt. Unter Bezugnahme auf die eigenen Richtlinien von Certified Cosmetics werden wir auch auf die oft verwirrende Frage eingehen, ob jede Farbvariante ein eigenes CPSR erfordert. Am Ende werden die Marken wissen, wie sie das Vertrauen der Verbraucher und den Marktzugang schützen können, indem sie die Produktentwicklung mit folgenden Punkten in Einklang bringen Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Warum Gründungen und Nachbesserungen strengere Beurteilungen erfordern
Leave-On-Formulierungen vs. Rinse-Off-Produkte
Make-up und Foundations werden als Leave-on-Produkte eingestuft, was bedeutet, dass sie über einen längeren Zeitraum auf der Haut verbleiben, in der Regel acht bis zwölf Stunden pro Tag, im Gegensatz zu Shampoos und Duschgels, die innerhalb weniger Minuten abgespült werden. Das Sicherheitsprofil des Produkts wird durch diese lange Einwirkzeit drastisch verändert. Langfristiger direkter Hautkontakt erhöht das Risiko von Reizungen, allergischen Reaktionen und systemischer Absorption. Aufgrund der viel höheren kumulativen Exposition über einen längeren Zeitraum müssen selbst für Inhaltsstoffe, die in bestimmten Konzentrationen in Abspülprodukten als sicher gelten, in Leave-on-Formulierungen strengere Grenzwerte festgelegt werden. Um nachzuweisen, dass die Sicherheitsmarge noch akzeptabel ist, müssen Sicherheitsbewerter die systemischen Expositionsdosen anhand der Standardwerte für die Anwendungsbereiche im Gesicht berechnen, die das SCCS vorgibt.
Das Verbraucherverhalten ist ein weiterer entscheidender Faktor. Im Gegensatz zu Haar- oder Körperlotionen werden Foundations jeden Tag konsequent auf dieselben Gesichtspartien aufgetragen, manchmal sogar mehrmals am Tag. Obwohl die Expositionsabschätzungen aufgrund dieses konsistenten und wiederkehrenden Verwendungsmusters recht einfach sind, verdeutlicht dies auch die Bedeutung konservativer Sicherheitsmargen. Das Risiko könnte ernst werden, wenn sich Verunreinigungen oder fragwürdige Inhaltsstoffe über Jahre hinweg ansammeln, selbst bei extrem niedrigen Konzentrationen. Aus diesem Grund muss jedes Foundation- und Make-up-Produkt, das auf den Markt kommt, einer gründlichen Analyse der dermalen Belastung unterzogen werden.
Die Rolle von Pigmenten und Verunreinigungen
Das Herzstück der Make-up-Innovation sind Pigmente, die es den Unternehmen ermöglichen, eine Vielzahl von Farbtönen anzubieten, um die Wünsche der Kunden auf der ganzen Welt zu erfüllen. Aus rechtlicher Sicht gehören Pigmente jedoch zu den gefährlichsten Kategorien von Rohstoffen, die in Kosmetika verwendet werden. Nur Farbstoffe, die in Anhang IV sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 für die Verwendung in Kosmetika zugelassen, und jedes Pigment muss strenge Reinheitsanforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass nicht alle Pigmente auf dem internationalen Markt für die Verwendung in EU-Produkten geeignet sind und dass einige Farbtöne, die in anderen Ländern weit verbreitet sind, in Europa eingeschränkt oder ganz verboten sein können. Bei der Bewertung einer Grundierungsformel muss ein Sicherheitsprüfer daher bestätigen, dass jedes Pigment für die Verwendung als Leave-on-Produkt zugelassen ist und dass seine Spezifikationen mit den Vorgaben der Verordnung übereinstimmen.
Unvermeidbare Verunreinigungen, insbesondere Schwermetalle wie Blei, Arsen, Kadmium und Quecksilber, können auch in Pigmenten enthalten sein. Obwohl diese Stoffe von den Herstellern nie absichtlich hinzugefügt werden, können sie als Spurenverunreinigungen in synthetischen oder abgebauten Pigmenten auftauchen. Die EU schreibt den Unternehmen vor, die Verunreinigungen so weit zu reduzieren, wie es technisch möglich ist, hat aber keine Höchstgrenzen für die Schwermetalle festgelegt. Dies erfordert eine Überwachung von Charge zu Charge, Analysezertifikate der Lieferanten und Labortests. Fundamente, die jeden Tag getragen werden und einen großen Teil der Oberfläche des Gesichts bedecken, müssen eine besonders strenge Kontrolle dieser Schadstoffe aufweisen. Wenn die Behörden unsichere Werte feststellen, laufen Marken, die diese Vorsichtsmaßnahmen nicht ergreifen, Gefahr, dass ihre Produkte zurückgerufen werden oder ihr Ruf geschädigt wird. Zertifizierte Kosmetika unterstützt die Kunden häufig bei der Organisation von autorisierten Schwermetalltests und stellt sicher, dass alle Unterlagen für das CPSR vorbereitet sind.
Anwendung auf empfindlichen Gesichtspartien
Die Tatsache, dass Foundation und Make-up auf empfindliche Körperteile aufgetragen werden sollen, erschwert die Sicherheitsbewertung zusätzlich. Das Gesicht ist durchlässiger, weil Bereiche wie die Lippen und Augenlider eine dünnere Haut haben. Während einige Make-up-Produkte wie Concealer oder Highlighter noch näher an den Schleimhäuten aufgetragen werden können, wird Make-up häufig bis in den Augenhöhlenbereich und um den Mund herum aufgetragen. Diese Nähe erhöht die Gefahr: Chemikalien, die auf dem Unterarm vielleicht nicht schädlich sind, können auf empfindlicherer Haut anders wirken und Reizungen oder Sensibilisierungen verursachen.
Außerdem tragen die Kunden häufig mehrere Produkte übereinander auf, darunter Rouge, Concealer, Grundierung, Foundation und Puder. Neben der Bewertung der kumulativen dermalen Exposition durch ein einzelnes Produkt müssen die Sicherheitsprüfer auch das realistische Verbraucherverhalten berücksichtigen. Ein gut vorbereiteter CPSR befasst sich daher mit den tatsächlichen Expositionsszenarien und legt die Sicherheitsmargen entsprechend fest, anstatt eine Foundation in einem Vakuum zu bewerten. Diese umfassende Strategie garantiert, dass die täglichen Aktivitäten der Verbraucherinnen und Verbraucher, unabhängig davon, ob sie viel oder wenig Make-up auftragen, mit den EU-Vorschriften in Einklang stehen.
Den regulatorischen Rahmen verstehen
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 auf einen Blick
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die ein einheitliches Regelwerk für alle 27 EU-Mitgliedstaaten festlegt, regelt die europäische Kosmetikindustrie. Die EU stellt strenge Anforderungen an Hersteller, Importeure und Vertreiber, im Gegensatz zu bestimmten Märkten, in denen Kosmetika keinen strengen Vorschriften unterliegen. Ohne eine Sicherheitsbewertung, die in einem CPSR aufgezeichnet und in einem Produktinformationsdatei (PIF), darf kein kosmetisches Mittel in der EU vermarktet werden.
Diese Regel geht über die allgemeinen Anforderungen für Make-up und Foundations hinaus. Nur zugelassene Farbstoffe nach Anhang IV dürfen als Pigmente verwendet werden; die Formulierungen müssen auf die Absorption durch die Haut getestet werden, und Sicherheitsprüfer müssen überprüfen, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind. Das bedeutet, dass eine sorgfältige Dokumentation notwendig ist, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, selbst bei scheinbar kleinen Unterschieden, wie z. B. einem neuen Farbton der Foundation.
Die Rolle der verantwortlichen Person (RP)
Für jedes kosmetische Produkt, das in der EU verkauft wird, muss eine verantwortliche Person (Responsible Person, RP) benannt werden. Dies kann ein Importeur, eine benannte Stelle oder der EU-Hersteller sein. In Bezug auf Sicherheit, Kennzeichnung und Benachrichtigung über die Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)ist die RP letztendlich rechtlich dafür verantwortlich, dass das Produkt allen Vorschriften entspricht.
Die Auswahl eines qualifizierten RP ist für Marken mit Standorten außerhalb der EU unerlässlich. Der RP dient als Hauptansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher. Der RP soll innerhalb weniger Stunden den vollständigen PIF vorlegen, wenn bei Inspektionen eine Foundation oder Make-up-Linie entdeckt wird. Die Haltung der EU, dass der Verbraucherschutz an erster Stelle steht und die Rechenschaftspflicht transparent sein muss, wird durch diese zentralisierte Zuständigkeit weiter unterstützt.
CPSR-Anforderungen für Fundamente und Make-up
Teil A: Informationen zur Produktsicherheit
Der CPSR ist in zwei Hauptteile unterteilt. In Teil A werden Informationen zur Produktsicherheit zusammengestellt:
- Quantitative und qualitative Zusammensetzung: Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe mit Konzentrationen. Bei Foundations umfasst dies oft Emulgatoren, Feuchthaltemittel, Konservierungsstoffe und komplexe Pigmentmischungen.
- Physikalische und chemische Eigenschaften: Stabilitätsdaten, Löslichkeit und Wechselwirkungen.
- Mikrobiologische Qualität: Nachweis, dass das Produkt während der Haltbarkeitsdauer und der Verwendung einer mikrobiellen Kontamination widersteht.
- Verunreinigungen, Spuren und Informationen über die Verpackung: Bei pigmentierten Produkten müssen Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Arsen und Quecksilber quantifiziert und bestätigt werden, dass sie innerhalb sicherer Grenzen liegen.
- Normale und vernünftigerweise vorhersehbare Nutzung: Erwartete Häufigkeit, verwendete Menge und mögliche Expositionswege.
Dieser Abschnitt erfordert Labortests und eine detaillierte Datenerfassung. Für Make-up sind Berechnungen der dermalen Exposition von entscheidender Bedeutung, da die Produkte für längere Zeit auf der Haut bleiben. Sicherheitsbewerter verwenden Standardwerte, die von SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit) für die Oberflächenexposition, um zu bestätigen, dass die Sicherheitsmarge akzeptabel bleibt.
Teil B: Sicherheitsbewertung und Schlussfolgerung
Nur qualifizierte Sicherheitsbewerter, in der Regel Toxikologen oder Pharmazeuten mit anerkannten Zeugnissen, schreiben Teil B des CPSR. Nach der Prüfung der dermalen Exposition, der Analyse der toxikologischen Profile der Inhaltsstoffe und der Interpretation der Rohdaten aus Teil A gibt der Bewerter ein professionelles Urteil über die Sicherheit des Produkts ab.
Dabei wird festgestellt, ob die Schwermetallverunreinigungen angemessen kontrolliert werden, ob die wiederholte Exposition bei täglichem Gebrauch unbedenklich ist und ob die Konzentration bestimmter Pigmente in pigmentierten Grundierungen ein Sensibilisierungsrisiko darstellen könnte. Die rechtliche Grundlage für die Marktzulassung des Produkts ist dieses Gutachten, das der Prüfer unterzeichnet hat. Ohne ein entsprechendes Teil-B-Gutachten kann das Produkt in der EU nicht rechtmäßig verkauft werden.
Besondere Überlegungen für pigmentierte Leave-On-Produkte
Beschränkungen für Farbstoffe
Make-up und Foundations zeichnen sich dadurch aus, dass sie stark auf Pigmente angewiesen sind, um eine Vielzahl von Farbtönen zu erzeugen. Nur Farbstoffe, die in Anhang IV der Verordnung 1223/2009 können in Übereinstimmung mit dem EU-Recht verwendet werden. In Europa sind bestimmte Farbstoffe, die in anderen Märkten weit verbreitet sind, streng verboten. Außerdem sind einige Pigmente, die für Rinse-off-Produkte zugelassen sind, wegen der erhöhten Expositionsrisiken möglicherweise nicht für Leave-on-Anwendungen wie Foundations erlaubt.
Deshalb muss ein Unternehmen, das eine Grundierungslinie entwickelt, jedes Pigment mit Anhang IV vergleichen. Wenn die Farbpalette auf Dutzende von Varianten anwächst, kann dieser Prozess kompliziert werden. Selbst Spuren von nicht konformen Pigmenten können zu Rückrufen oder Markteinschränkungen führen. In der Kundenberatung weist Certified Cosmetics auf diesen Punkt hin, indem es Marken bei der Auswahl von zugelassenen Pigmenten hilft und die Konformität für jede Formulierung festhält.
Schwermetallverunreinigungen
Das mögliche Vorhandensein von Schwermetallen in pigmentierten Kosmetika ist eines der dringendsten Probleme. Obwohl Blei, Kadmium und Arsen von den Herstellern nicht absichtlich zugesetzt werden, können sie natürlich in Pigmenten vorkommen, die abgebaut werden. Die EU schreibt vor, dass die Schwermetallgehalte so niedrig wie technisch möglich sein müssen, legt aber für keines der Metalle formell Höchstwerte fest.
Die Sicherheitsprüfer erwarten eine Laboranalyse, die bestätigt, dass die Verunreinigungen innerhalb sicherer Grenzwerte liegen. Wenn die Behörden unsichere Werte feststellen, wird das Produkt vom Markt genommen. Aus diesem Grund testen viele Marken regelmäßig Rohpigmente in Chargen, um die Konsistenz zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Foundations müssen besonders streng auf Verunreinigungen geprüft werden, weil sie täglich auf große Gesichtsflächen aufgetragen werden.
Dermale Exposition & Risikogrenzen
Foundations und Make-up bleiben viele Stunden auf der Haut, im Gegensatz zu Rinse-off-Produkten, die schnell wieder entfernt werden. Die dermale Belastung ist dadurch stark erhöht. Um sicherzustellen, dass auch eine kumulative, langfristige Verwendung keine Gesundheitsrisiken birgt, berechnen Sicherheitsbewerter die systemische Expositionsdosis und die Sicherheitsmargen.
Wenn zum Beispiel Eisenoxide als Pigmente in einer Foundation enthalten sind, wird der Prüfer sowohl das Potenzial für eine systemische Aufnahme über Jahre hinweg als auch die lokalen Auswirkungen auf die Haut berücksichtigen. Das Herzstück der EU-Sicherheitsbewertung ist diese risikobasierte Methode, die gewährleistet, dass die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Situationen mit maximaler Exposition geschützt wird.
Kennzeichnungsverpflichtungen
INCI- und Allergen-Angaben
Nach EU-Recht muss eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) müssen auf allen kosmetischen Produkten angegeben werden. Bei Make-up bedeutet das, dass Pigmente, Konservierungsstoffe und Duftstoffallergien angegeben werden müssen. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Produkte mit einer Haltbarkeit von weniger als 30 Monaten oder ein PAO (Period After Opening) Symbol für Artikel mit einer längeren Haltbarkeit sind Beispiele dafür, wie Produkte ihre Haltbarkeit nachweisen müssen.
Allergene sind besonders wichtig. Wenn der Gehalt an Duftstoffallergenen die gesetzlichen Grenzwerte übersteigt, müssen selbst Spuren davon gemeldet werden. Dies erfordert eine gründliche Untersuchung und eine genaue Kennzeichnung von duftstoffhaltigen Foundations, um eine Täuschung der Kunden zu verhindern.
Der Hinweis “Kann enthalten:”
Besonders bei Foundations und Make-up mit einer breiten Farbpalette ist die Angabe “Kann enthalten” wichtig. Die Hersteller können alle potenziellen Pigmente auflisten und das Symbol “±” oder den Satz “Kann enthalten” verwenden, um darauf hinzuweisen, dass einige Farbtöne bestimmte Pigmente enthalten und andere nicht, anstatt für jede Variante eine eigene Inhaltsstoffliste zu drucken.
Diese Kennzeichnungsmethode bietet den Verbrauchern Transparenz und vereinfacht gleichzeitig die Verpackung. Sie kann jedoch nicht dazu verwendet werden, Verstöße zu verschleiern. Nach “Kann enthalten” dürfen nur die in Anhang IV erlaubten Pigmente zu sehen sein. Derselbe Gedanke wird in der Kennzeichnung hervorgehoben Artikel über Roll-on und feste Parfüms von Certified Cosmetics: Ehrlichkeit und Klarheit bei der Kennzeichnung schützen die Marke und den Kunden.
Produktübergreifende CPSR-Überlegungen
Brauchst du für jeden Farbton oder jede Größe einen eigenen CPSR-Wert?
Ob jede Farbvariante einen eigenen CPSR benötigt, ist eine Frage, die Make-up-Marken häufig stellen. Die Antwort hängt davon ab, inwieweit sich die Unterschiede auf die Sicherheit auswirken. Ein Sicherheitsbewerter kann zu dem Schluss kommen, dass ein CPSR für die gesamte Produktpalette gelten kann, wenn die verschiedenen Farbtöne dieselbe Basisformulierung mit nur geringfügigen Unterschieden in der Pigmentierung verwenden, solange die Verunreinigungen und Sicherheitsdaten gleichermaßen gelten.
Separate CPSRs könnten jedoch erforderlich sein, wenn sich die Konzentrationen stark unterscheiden oder wenn neue Pigmente zusätzliche toxikologische Fragen aufwerfen. In ihrem Artikel, “Brauche ich für jeden Duft, jede Farbe oder jede Größe einen eigenen CPSR?” Certified Cosmetics erörtert diese Feinheiten und bietet hilfreiche Anleitungen für Marken, die sich in diesen unklaren Gewässern bewegen.
Sparen ist keine Option, aber die Erstellung mehrerer CPSRs kann teuer werden. Am Ende werden die kurzfristigen Einsparungen durch die Sicherheit der Verbraucher und die Einhaltung der Vorschriften aufgewogen.
Fortgeschrittene Themen: Nanomaterialien & SCCS-Leitfaden
Verwendung von Nanomaterialien in Fundamenten
Nanomaterialien bieten sowohl Chancen als auch regulatorische Herausforderungen. Sie können die Textur, die Deckkraft und die Stabilität verbessern, aber die EU nimmt sie sehr genau unter die Lupe. Jeder Inhaltsstoff, der in Form von Nanomaterialien vorhanden ist, muss im CPNP ausdrücklich angegeben werden, und auf dem Etikett muss “(nano)” stehen. Sicherheitsprüfer müssen einzigartige toxikologische Profile bewerten, da Nanomaterialien unterschiedlich in die Haut eindringen können.
Mit den SCCS-Leitfäden auf dem Laufenden bleiben
Sicherheitsbewerter stützen sich auf die vom SCCS regelmäßig veröffentlichten Leitlinien (Notes of Guidance). Diese Dokumente enthalten aktualisierte Sicherheitsgutachten, Testempfehlungen und Standard-Expositionswerte. Da die Aktualisierungen des SCCS die Zulässigkeit bestimmter Pigmente oder Nanomaterialien ändern können, müssen Marken diese Änderungen kennen. Indem Certified Cosmetics sicherstellt, dass die CPSRs der Kunden den neuesten Richtlinien entsprechen, trägt es dazu bei, Verstöße gegen die Richtlinien zu verhindern, die zu einer Rücknahme des Produkts führen könnten.
Verantwortlichkeiten nach der Markteinführung
Kosmetovigilanz und Meldung unerwünschter Ereignisse
Sobald eine Foundation in den Regalen steht, hört die Einhaltung der Vorschriften nicht mehr auf. Das EU-Recht schreibt eine ständige Kosmetiküberwachung vor. Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, nach negativen Reaktionen Ausschau zu halten, erhebliche negative Auswirkungen zu untersuchen und sie den zuständigen Behörden zu melden.
Jedes Mal, wenn neue Informationen entdeckt werden, die sich auf die Sicherheit auswirken, z. B. durch eine neue Formulierung, einen Wechsel des Lieferanten oder das Auftreten von toxikologischen Problemen, muss der PIF aktualisiert werden. Sorgfältige Aktualisierungen sind für Foundations und Make-up unerlässlich, da sich die Farbtöne und Pigmentquellen im Laufe der Zeit ändern können. Um zu gewährleisten, dass die Einhaltung der Vorschriften eine ständige Verpflichtung ist und keine einmalige Aufgabe, Zertifizierte Kosmetika hilft Marken, eine lebendige Dokumentation zu führen.
Häufig gestellte Fragen
F1: Ist für jeden Farbton der Foundation ein eigener CPSR erforderlich?
Nicht immer. Ein einziger CPSR kann ausreichen, wenn die Basisrezeptur gleich bleibt und nur die Pigmente verändert werden. Separate CPSRs sind jedoch notwendig, wenn die Pigmente neue toxikologische Fragen aufwerfen. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in dem Artikel von Certified Cosmetics.
F2: Was bedeutet der Satz “Kann enthalten:” auf einem Kosmetiketikett?
Da keine separaten Listen für jede SKU gedruckt werden müssen, können die Hersteller die möglichen Pigmente für alle Farbbereiche auflisten und so für Transparenz sorgen. Nur wenn jedes Pigment auf der Liste nach Anhang IV zulässig ist, ist sie gültig.
F3: Müssen EU-Stiftungen auf Schwermetalle untersucht werden?
In der Tat. Pigmentverunreinigungen müssen “so gering wie technisch möglich” gehalten werden, aber absichtliche Zusätze sind verboten. Der CPSR sieht eine Laboranalyse vor.
F4: Kann mein Make-up-Produkt Nanomaterialien enthalten?
Ja, aber nur, wenn du ausdrücklich darüber informiert und als “(Nano)” gekennzeichnet wurdest. Nach den SCCS-Richtlinien ist eine gründliche Sicherheitsbewertung erforderlich.
F5: Wie lange muss die Produktinformationsdatei (PIF) aufbewahrt werden?
Nachdem die letzte Charge des Produkts auf den EU-Markt gebracht wurde, muss die verantwortliche Person das PIF zehn Jahre lang aufbewahren.
Fazit und wie zertifizierte Kosmetik helfen kann
Die Sicherheitsprüfung von Make-up und Foundations ist entscheidend für das Vertrauen der Verbraucher und den kommerziellen Erfolg; sie ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung. Jedes Detail zählt, von der Transparenz des Etiketts und der Bewertung der dermalen Exposition bis hin zu Pigmentbeschränkungen und Schwermetalltests. Die strengen EU-Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 garantieren, dass nur sichere, konforme Produkte die Verbraucher erreichen, aber selbst für erfahrene Marken kann es schwierig sein, diese Komplexität zu bewältigen.
Certified Cosmetics ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei diesem Verfahren zu unterstützen. Unsere Fachleute erstellen maßgeschneiderte CPSRs, führen mikrobiologische und Schwermetalltests durch, helfen bei der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und stellen umfassende PIFs zusammen. Unsere Dienstleistungen garantieren, dass deine Produkte nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern sich auch durch ihre Zuverlässigkeit und Sicherheit auszeichnen, egal ob du eine einzelne Foundation oder eine ganze Make-up-Linie auf den Markt bringst.
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