Ein PIF sollte Folgendes enthalten:
1- Beschreibung des kosmetischen Mittels
Ein detaillierter Überblick über das kosmetische Produkt, in dem der Verwendungszweck, der Zielmarkt und die besonderen Merkmale beschrieben werden.
2- Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR)
Eine von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter durchgeführte Bewertung, die die Sicherheit des Produkts auf der Grundlage seiner Formulierung und seines Verwendungszwecks beurteilt.
3- Identifizierung des Herstellers/Lohnherstellers und der verantwortlichen Person
Klare Identifizierung aller an der Produktion und Vermarktung des Produkts beteiligten Parteien, um die Verantwortlichkeit sicherzustellen.
4- GMP-Zertifikat des Herstellers
Bescheinigung, dass der Hersteller die Gute Herstellungspraxis einhält, um eine gleichbleibende Qualität in der Produktion zu gewährleisten.
5- Verfahren zur Herstellung
Detaillierte Dokumentation des Herstellungsprozesses, die sicherstellt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit den festgelegten Standards hergestellt wird.
6- Quantitative und qualitative Formulierung
Eine vollständige Liste, in der die Inhaltsstoffe sowohl in quantitativer (prozentuale Aufschlüsselung der einzelnen Inhaltsstoffe) als auch in qualitativer Hinsicht (Handelsnamen der Rohstoffe, Inhaltsstoffe und Funktionen) aufgeführt sind.
7- Rohstoffspezifikationen
Technisches Datenblatt (TDS). Sicherheitsdatenblatt (SDS) und Analysenzertifikat (CoA) für jeden Rohstoff. IFRA-Zertifikat und Allergenliste mit dem prozentualen Anteil der Allergene für alle Duftstoffe und/oder pflanzlichen ätherischen Öle.
8- Physikalisch-chemische und mikrobiologische Spezifikationen des Endprodukts
Dokumentation der physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie der mikrobiologischen Sicherheit, um sicherzustellen, dass das Produkt für den Verbraucher sicher ist.
9- Berichte über Tests, die an dem kosmetischen Mittel durchgeführt wurden
Mikrobiologischer Test – Ergebnisse von Tests, die mikrobielle Verunreinigungen im Produkt identifizieren, was für die Sicherheit entscheidend ist, Konservierungsmittel-Wirksamkeitstest (Challenge-Test) – Nachweis der Wirksamkeit der Konservierungsmittel in der Formulierung zur Verhinderung von mikrobiellem Wachstum während der Haltbarkeitsdauer des Produkts, Stabilitätstest – Stabilitätsstudien, die zeigen, dass das Produkt seine beabsichtigte Leistung und Sicherheit während der gesamten Haltbarkeitsdauer beibehält. Verträglichkeitsprüfung – Bei der Verträglichkeitsprüfung wird die mögliche Wechselwirkung zwischen dem Produkt und der Verpackung untersucht. Er kann auch parallel zum Stabilitätstest durchgeführt werden. Der Nachweis, dass das Produkt mit seiner Verpackung kompatibel ist, stellt sicher, dass es keine nachteiligen Reaktionen zwischen dem Produkt und dem Behältnis (das in direktem Kontakt mit dem Produkt steht) gibt.
10- Detaillierte Verpackungsangaben
Informationen über die Materialien und das Design der Verpackung, um sicherzustellen, dass sie für das Produkt geeignet ist und den Vorschriften entspricht.
11- Kennzeichnung
Etikett und Verpackungsvorlage für jede Größe (ml, g) des Produkts und Prospekt, falls vorhanden
12- Nachweis der behaupteten Wirkung
Informationen (Dokument / Analysebericht / wissenschaftliche Artikel), die die Marketingaussagen des Produkts unterstützen können.
13- Angaben zu unerwünschten Wirkungen oder schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen
Informationen über alle von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldeten unerwünschten Wirkungen, die für die laufende Sicherheitsbewertung wichtig sind.
14- Einhaltungserklärungen
Endproduktdeklarationen, aus denen hervorgeht, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht, z. B. in Bezug auf Tierversuche, das Vorhandensein von Nanomaterialien, das Vorhandensein von CMR, die Reinheit und Verträglichkeit der im Produkt verwendeten Farbstoffe.
Format und Sprache
Das PIF sollte in einem klaren und logischen Format (elektronisch oder auf Papier) organisiert sein und eine Sprache verwenden, die von den Regulierungsbehörden leicht verstanden wird. Es wird empfohlen, die Unterlagen in einer der Landessprachen der EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt vermarktet wird, oder in der Amtssprache des Landes, in dem sich das PIF befindet, vorzulegen. Nutzen Sie unseren Service zur Überprüfung von Produktinformationsdateien (PIF), um ein vollständig konformes PIF für Ihre Kosmetika zu erstellen! https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/product-information-file-pif/