Was ist eine kosmetische Produktinformationsdatei (PIF)?

Die Produktinformationsdatei (PIF) ist eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Vermarktung von kosmetischen Mitteln in der EU. Jedes kosmetische Mittel muss seine eigene PIF haben, die wichtige Informationen über das Produkt enthält, darunter einen Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR), Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen und mehr. Ein solches Dokument muss für die Aufsichtsbehörden leicht zugänglich sein. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel besagt, dass die verantwortliche Person nach dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produkts in der EU ein PIF führen muss. Das PIF muss mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Verkaufsdatum der letzten Charge des Produkts. Alle Änderungen am Produkt erfordern eine sofortige Aktualisierung des PIF.

Ein PIF sollte Folgendes enthalten:

1- Beschreibung des kosmetischen Mittels

Ein detaillierter Überblick über das kosmetische Produkt, in dem der Verwendungszweck, der Zielmarkt und die besonderen Merkmale beschrieben werden.

2- Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR)

Eine von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter durchgeführte Bewertung, die die Sicherheit des Produkts auf der Grundlage seiner Formulierung und seines Verwendungszwecks beurteilt.

3- Identifizierung des Herstellers/Lohnherstellers und der verantwortlichen Person

Klare Identifizierung aller an der Produktion und Vermarktung des Produkts beteiligten Parteien, um die Verantwortlichkeit sicherzustellen.

4- GMP-Zertifikat des Herstellers

Bescheinigung, dass der Hersteller die Gute Herstellungspraxis einhält, um eine gleichbleibende Qualität in der Produktion zu gewährleisten.

5- Verfahren zur Herstellung

Detaillierte Dokumentation des Herstellungsprozesses, die sicherstellt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit den festgelegten Standards hergestellt wird.

6- Quantitative und qualitative Formulierung

Eine vollständige Liste, in der die Inhaltsstoffe sowohl in quantitativer (prozentuale Aufschlüsselung der einzelnen Inhaltsstoffe) als auch in qualitativer Hinsicht (Handelsnamen der Rohstoffe, Inhaltsstoffe und Funktionen) aufgeführt sind.

7- Rohstoffspezifikationen

Technisches Datenblatt (TDS). Sicherheitsdatenblatt (SDS) und Analysenzertifikat (CoA) für jeden Rohstoff. IFRA-Zertifikat und Allergenliste mit dem prozentualen Anteil der Allergene für alle Duftstoffe und/oder pflanzlichen ätherischen Öle.

8- Physikalisch-chemische und mikrobiologische Spezifikationen des Endprodukts

Dokumentation der physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie der mikrobiologischen Sicherheit, um sicherzustellen, dass das Produkt für den Verbraucher sicher ist.

9- Berichte über Tests, die an dem kosmetischen Mittel durchgeführt wurden

Mikrobiologischer Test Ergebnisse von Tests, die mikrobielle Verunreinigungen im Produkt identifizieren, was für die Sicherheit entscheidend ist, Konservierungsmittel-Wirksamkeitstest (Challenge-Test) Nachweis der Wirksamkeit der Konservierungsmittel in der Formulierung zur Verhinderung von mikrobiellem Wachstum während der Haltbarkeitsdauer des Produkts, Stabilitätstest Stabilitätsstudien, die zeigen, dass das Produkt seine beabsichtigte Leistung und Sicherheit während der gesamten Haltbarkeitsdauer beibehält. Verträglichkeitsprüfung – Bei der Verträglichkeitsprüfung wird die mögliche Wechselwirkung zwischen dem Produkt und der Verpackung untersucht. Er kann auch parallel zum Stabilitätstest durchgeführt werden. Der Nachweis, dass das Produkt mit seiner Verpackung kompatibel ist, stellt sicher, dass es keine nachteiligen Reaktionen zwischen dem Produkt und dem Behältnis (das in direktem Kontakt mit dem Produkt steht) gibt.

10- Detaillierte Verpackungsangaben

Informationen über die Materialien und das Design der Verpackung, um sicherzustellen, dass sie für das Produkt geeignet ist und den Vorschriften entspricht.

11- Kennzeichnung

Etikett und Verpackungsvorlage für jede Größe (ml, g) des Produkts und Prospekt, falls vorhanden

12- Nachweis der behaupteten Wirkung

Informationen (Dokument / Analysebericht / wissenschaftliche Artikel), die die Marketingaussagen des Produkts unterstützen können.

13- Angaben zu unerwünschten Wirkungen oder schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen

Informationen über alle von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldeten unerwünschten Wirkungen, die für die laufende Sicherheitsbewertung wichtig sind.

14- Einhaltungserklärungen

Endproduktdeklarationen, aus denen hervorgeht, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht, z. B. in Bezug auf Tierversuche, das Vorhandensein von Nanomaterialien, das Vorhandensein von CMR, die Reinheit und Verträglichkeit der im Produkt verwendeten Farbstoffe.

Format und Sprache

Das PIF sollte in einem klaren und logischen Format (elektronisch oder auf Papier) organisiert sein und eine Sprache verwenden, die von den Regulierungsbehörden leicht verstanden wird. Es wird empfohlen, die Unterlagen in einer der Landessprachen der EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt vermarktet wird, oder in der Amtssprache des Landes, in dem sich das PIF befindet, vorzulegen. Nutzen Sie unseren Service zur Überprüfung von Produktinformationsdateien (PIF), um ein vollständig konformes PIF für Ihre Kosmetika zu erstellen! https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/product-information-file-pif/