Nicht jedes Produkt auf dem EU-Kosmetikmarkt kann ohne Weiteres als Kosmetikum oder Arzneimittel eingestuft werden. Einige Produkte, vor allem solche, die behaupten, sie könnten “dunkle Augenringe reduzieren” oder blaue Flecken unter den Augen besser aussehen lassen, fallen in eine Kategorie, die die Regulierungsbehörden als “grenzwertig” bezeichnen. Das sind Produkte, die möglicherweise medizinische oder therapeutische Anwendungen...
