Für die Markteinführung kosmetischer Produkte in Estland ist ein gründliches Verständnis des regulatorischen Umfelds, der Dokumentationsanforderungen und der verbindlichen Sprach- und Kennzeichnungsrichtlinien der nationalen und EU-Behörden erforderlich. Auch wenn Estland die EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhält, müssen die Unternehmen noch zusätzliche Anforderungen erfüllen, bevor sie Kosmetika auf den Markt bringen. Um Verzögerungen, Ausschlüsse oder Bußgelder...
