Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, auch bekannt als Kosmetikverordnung, wurde als eine der wichtigsten Bestimmungen der Europäischen Union für die Kosmetikindustrie entwickelt. Sie trat am 11. Juli 2013 in Kraft und ersetzte die neue Richtlinie 76/768/EWG. Die Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Maß an Gesundheit und Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten, und ermöglicht gleichzeitig den uneingeschränkten Verkehr von kosmetischen Mitteln auf den EU-Märkten.
Ziele
Sicherheit: Alle kosmetischen Mittel, die dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden, müssen für die menschliche Gesundheit sicher sein, wenn sie unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen angewendet werden. Transparenz und Verbraucherschutz: Die Richtlinie fordert eine klare und genaue Kennzeichnung kosmetischer Mittel, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eine fundierte Entscheidung über die von ihnen verwendeten Produkte treffen können. Harmonisierung für den gemeinsamen Markt: Durch die Schaffung einheitlicher Standards in allen EU-Mitgliedsstaaten, um den freien Verkehr kosmetischer Produkte zu ermöglichen.
Wichtige Aspekte
Verantwortliche Person:Die “Verantwortliche Person” wird in Artikel 4 als die natürliche oder juristische Person definiert, die sicherstellt, dass ein kosmetisches Mittel während seines gesamten Lebenszyklus die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für ein kosmetisches Mittel, das in der EU hergestellt und anschließend nicht exportiert und wieder in die Gemeinschaft eingeführt wird, kann der Hersteller die verantwortliche Person sein. Der Hersteller kann auch durch ein schriftliches Mandat eine in der Gemeinschaft ansässige Person als verantwortliche Person benennen.
Produktinformationsdatei (PIF): Die Produktinformationsdatei (PIF) ist eine dokumentierte Sammlung von Informationen gemäß Artikel 11, die umfassende Angaben über das kosmetische Mittel enthält. Das PIF muss für die Behörden leicht zugänglich sein und enthält wesentliche Informationen. Das PIF ist von grundlegender Bedeutung für den Nachweis, dass die Sicherheits- und Regulierungsstandards eingehalten werden, und stellt sicher, dass alle notwendigen Daten für die Überprüfung bei Anfragen oder Sicherheitsbewertungen zur Verfügung stehen.
Sicherheitsbewertung: Eine Sicherheitsbewertung wird in Artikel 10 definiert. Sie bezieht sich auf den Prozess der Sicherheitsbewertung eines kosmetischen Mittels, der von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter durchgeführt wird. Vor dem Inverkehrbringen muss jedes kosmetische Mittel einer gründlichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit den Inhaltsstoffen und Formulierungen zu beurteilen. Diese Bewertung umfasst eine Beurteilung des toxikologischen Profils der Inhaltsstoffe und des Gesamtrisikos für die menschliche Gesundheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden im PIF dokumentiert und sind für die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit entscheidend.
Kennzeichnung: Die Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 aufgeführt, der festlegt, wie ein kosmetisches Mittel vor dem Verkauf gekennzeichnet werden muss. Die Verordnung schreibt bestimmte Informationen auf dem Etikett vor, darunter den Namen des Produkts, den Namen und die Adresse der verantwortlichen Person, eine Liste der Inhaltsstoffe und alle notwendigen Sicherheitshinweise oder Anweisungen für den sicheren Gebrauch. Die Etiketten müssen klar, lesbar und für die Verbraucher/innen verständlich sein, damit sie alle notwendigen Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung über die von ihnen verwendeten Produkte zu treffen.
Benachrichtigung: Die Notifizierung wird in Artikel 13 beschrieben, der vorschreibt, dass kosmetische Mittel beim Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) angemeldet werden müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Bevor ein kosmetisches Mittel in der EU verkauft wird, muss die verantwortliche Person die Europäische Kommission über das CPNP informieren. Das Verständnis der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 ist für alle, die in der Kosmetikbranche tätig sind – von den Herstellern über die Händler bis hin zu den Verbrauchern – unerlässlich. Indem sie die Sicherheit und Wirksamkeit von kosmetischen Mitteln gewährleistet, schützt die Verordnung nicht nur die öffentliche Gesundheit, sondern fördert auch den fairen Wettbewerb auf dem Markt.