CPNP – Cosmetic Product Notification Portal

Das Cosmetic Product Notification Portal(CPNP) ist das offizielle Meldeportal, auf dem die verantwortlichen Personen kosmetische Mittel registrieren , bevor sie auf den Markt gebracht werden. Diese CPNP-Meldung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in der europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthalten ist. Alle Kosmetikunternehmen, die kosmetische Mittel auf dem EU-Markt anbieten wollen, müssen die CPNP-Meldung ausfüllen, um den Zoll zu passieren und auf den Markt zu gelangen.

Nur verantwortliche Personen können eine Produktregistrierung im Portal vornehmen. Das bedeutet, dass ausländische Unternehmen (außerhalb der Europäischen Union) dies nicht tun können, weil sie keine juristischen Personen mit Sitz in der EU sind.

Erforderliche Informationen zur Meldung von Produkten über CPNP

Für die Produktregistrierung benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Identifizierung des Produkts (Produktname (wie er vermarktet wird), die Nuancen (falls zutreffend), Produktkategorie)
  • Angaben zur verantwortlichen Person
  • Herkunftsland
  • Land der ersten Marktplatzierung.
  • Vorhandensein/Fehlen von Nanomaterialien
  • CMR-Anwesenheit/Fehlen und Identifizierung (Name, CAS-Nummer) der CMR-Stoffe.
  • Produktformel mit allen Inhaltsstoffen in INCI-Bezeichnung und Konzentration (%)
  • Kennzeichnung
  • Produktbild

Das CPNP ist zugänglich für;

  • zuständige Behörden
  • Europäische Giftnotrufzentralen
  • Verantwortliche für kosmetische Mittel
  • Vertreiber von kosmetischen Produkten

Produkte, die Nanomaterialien enthalten

Das CPNP enthält auch ein eigenes Modul (Artikel 16) für kosmetische Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Diese Meldung muss zusätzlich zur Meldung nach Artikel 13 erfolgen. Wenn die Europäische Kommission Bedenken hinsichtlich der Sicherheit eines Nanomaterials hat, kann sie den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit bitten, eine Risikobewertung durchzuführen. Weitere Informationen findest du in unserem Artikel“Nanomaterialien in Kosmetika“.

Aktualisierungen und Verkaufsstopps

Alle Änderungen an dem Produkt müssen den zuständigen Behörden von der verantwortlichen Person über das CPNP-Portal gemeldet werden. Wenn du den Verkauf deiner kosmetischen Produkte in der Europäischen Union eingestellt hast, muss die verantwortliche Person dem CPNP-Portal mitteilen, dass das Produkt nicht mehr in der EU verkauft wird.

Wenn du eine Notifizierung deiner Produkte benötigst, um deine Kosmetika in der Europäischen Union zum Verkauf anbieten zu können, schau dir unseren Service“CPNP Notification” an!