Nur verantwortliche Personen können eine Produktregistrierung im Portal vornehmen. Das bedeutet, dass ausländische Unternehmen (außerhalb der Europäischen Union) dies nicht tun können, weil sie keine juristischen Personen mit Sitz in der EU sind.
Erforderliche Informationen zur Meldung von Produkten über CPNP
Für die Produktregistrierung benötigen wir die folgenden Informationen:
- Identifizierung des Produkts (Produktname (wie er vermarktet wird), die Nuancen (falls zutreffend), Produktkategorie)
- Angaben zur verantwortlichen Person
- Herkunftsland
- Land der ersten Marktplatzierung.
- Vorhandensein/Fehlen von Nanomaterialien
- CMR-Anwesenheit/Fehlen und Identifizierung (Name, CAS-Nummer) der CMR-Stoffe.
- Produktformel mit allen Inhaltsstoffen in INCI-Bezeichnung und Konzentration (%)
- Kennzeichnung
- Produktbild
Das CPNP ist zugänglich für;
- zuständige Behörden
- Europäische Giftnotrufzentralen
- Verantwortliche für kosmetische Mittel
- Vertreiber von kosmetischen Produkten
Produkte, die Nanomaterialien enthalten
Das CPNP enthält auch ein eigenes Modul (Artikel 16) für kosmetische Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Diese Meldung muss zusätzlich zur Meldung nach Artikel 13 erfolgen. Wenn die Europäische Kommission Bedenken hinsichtlich der Sicherheit eines Nanomaterials hat, kann sie den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit bitten, eine Risikobewertung durchzuführen. Weitere Informationen findest du in unserem Artikel“Nanomaterialien in Kosmetika“.
Aktualisierungen und Verkaufsstopps
Alle Änderungen an dem Produkt müssen den zuständigen Behörden von der verantwortlichen Person über das CPNP-Portal gemeldet werden. Wenn du den Verkauf deiner kosmetischen Produkte in der Europäischen Union eingestellt hast, muss die verantwortliche Person dem CPNP-Portal mitteilen, dass das Produkt nicht mehr in der EU verkauft wird.