Nach dieser Verordnung sind Konservierungsmittel definiert als Stoffe, die ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt sind, die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln zu hemmen. Ihre Verwendung ist unerlässlich: Ohne eine wirksame Konservierung können Produkte – vor allem solche, die Wasser enthalten – durch mikrobielle Verunreinigung unsicher werden.
Die Verordnung verfolgt den Ansatz einer Positivliste, was bedeutet, dass nur ausdrücklich zugelassene Konservierungsstoffe in kosmetischen Formulierungen verwendet werden dürfen. Diese Liste ist in Anhang V der Verordnung enthalten.
Anhang V: Die Positivliste der Konservierungsstoffe
In Anhang V ist festgelegt, welche Konservierungsmittel unter welchen Bedingungen verwendet werden dürfen. Jeder Eintrag enthält:
- Der Name der Substanz (oft mit INCI-Bezeichnung)
- Maximal zulässige Konzentration
- Einschränkungen je nach Produkttyp (z. B. Rinse-off vs. Leave-on)
- Besondere Warnhinweise oder Kennzeichnungspflichten
Dieser Ansatz stellt sicher, dass jedes zugelassene Konservierungsmittel eine Sicherheitsbewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) oder seine Vorgängergremien durchlaufen hat.
Wichtig ist, dass die Liste nicht statisch ist. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, was bedeutet, dass die Formulierer über Änderungen informiert bleiben müssen.
Bevor ein Konservierungsstoff in Anhang V aufgenommen wird, muss er einer umfassenden Risikobewertung unterzogen werden, bei der sein toxikologisches Profil, die Expositionsszenarien, die Sicherheitsspanne für Verbraucher und das Potenzial für Sensibilisierung oder Reizung bewertet werden
Nur Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen als sicher gelten, werden zugelassen. Wenn neue Daten auf ein Risiko hindeuten, können die Stoffe weiter eingeschränkt oder ganz entfernt werden.
Ein bekanntes Beispiel ist die sich entwickelnde Regulierung von Parabenen, bei der bestimmte Verbindungen verboten oder eingeschränkt wurden, während andere innerhalb strenger Konzentrationsgrenzen erlaubt bleiben.
Wichtige Überlegungen für Formulierer
Bei der Einhaltung der Vorschriften geht es nicht nur um die Wahl eines zugelassenen Konservierungsmittels. Die Formulierer müssen sicherstellen, dass das Endprodukt während seiner gesamten Haltbarkeitsdauer und Verwendung sicher bleibt.
Dazu gehören:
- Verwendung von Konservierungsmitteln innerhalb der zulässigen Konzentrationen
- Berücksichtigung kombinierter Effekte, wenn mehrere Konservierungsmittel verwendet werden
- Durchführung von mikrobiologischen Challenge-Tests (Prüfung der Wirksamkeit von Konservierungsmitteln)
- Sicherstellung der Kompatibilität mit Verpackung und Rezepturmatrix
Auch wenn ein Konservierungsmittel in Anhang V aufgeführt ist, kann eine unsachgemäße Verwendung zur Nichteinhaltung führen.
Verwendung von Konservierungsstoffen in kosmetischen Produkten
Konservierungsmittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität kosmetischer Produkte. In der EU wird ihre Verwendung durch einen robusten, auf wissenschaftlichen Bewertungen basierenden Rechtsrahmen streng kontrolliert.
Für die Hersteller bedeutet die Einhaltung der Vorschriften mehr als nur die Auswahl von Inhaltsstoffen aus einer Liste. Es geht darum, die rechtlichen Bedingungen zu verstehen, gute Formulierungspraktiken anzuwenden und über die aktuellen wissenschaftlichen und gesetzlichen Entwicklungen informiert zu bleiben.
Durch die Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erfüllen die Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern tragen auch zu einem höheren Standard des Verbraucherschutzes in der gesamten Kosmetikbranche bei.