Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Verkauf von Sonnenschutzmitteln auf dem EU-Markt

Verkauf von Sonnenschutzmitteln in der EU

 

Der Markt für Sonnenschutzmittel in der Europäischen Union wächst rasant, denn immer mehr Menschen werden sich bewusst, wie wichtig es ist, ihre Haut vor UV-Strahlen zu schützen, jung zu bleiben und eine gesunde Haut zu haben. Doch bevor du mit der Herstellung oder dem Verkauf von Sonnenschutzmitteln beginnst, musst du wissen, dass der Verkauf in der EU nicht nur eine Geschäftsmöglichkeit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung ist.

Dieser Leitfaden zeigt dir von Anfang bis Ende, wie du mit dem Verkauf von Sonnenschutzmitteln in der EU beginnen kannst. Wir sprechen über alles, von den gesetzlichen Bestimmungen über Sonnenschutzmittel bis hin zur Prüfung des Lichtschutzfaktors, CPSR, CPNP, und Kennzeichnungsregeln.

 

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 verstehen

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist das wichtigste Gesetz, das den Verkauf von Kosmetika in der EU regelt, einschließlich Sonnenschutzmitteln. Diese Vorschrift besagt, dass ein kosmetisches Mittel eine Substanz oder Mischung ist, die dazu bestimmt ist, auf verschiedene Körperteile aufgetragen zu werden, um sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder Körpergerüche zu binden.

Die Hauptaufgabe von Sonnenschutzmitteln ist es, dich vor UV-Strahlen zu schützen. Diese Regel besagt, dass alle Sonnenschutzmittel, die vor UV-Strahlen schützen sollen, wie z. B. “LSF 30” oder “Breitspektrumschutz”, alle Sicherheitsstandards für Kosmetika erfüllen müssen.

Der Anhang dieses Gesetzes Anhang VI ist sehr wichtig. Sie listet alle UV-Filter auf, die in Kosmetika sicher verwendet werden dürfen, sowie die höchsten Konzentrationen, die sicher sind. Dein Produkt darf in der EU nicht verkauft werden, wenn es keinen UV-Filter auf dieser Liste hat oder wenn es zu viel davon enthält.

 

Dein Sonnenschutzmittel richtig klassifizieren

Du musst dein Produkt zuerst in die richtige Kategorie einordnen. Sonnenschutzmittel gelten in der EU als Kosmetika und nicht als Medizinprodukte, es sei denn, sie sind für medizinische Zwecke bestimmt.

Um sicherzustellen, dass dein Produkt ein Kosmetikum ist:

  • Stelle keine Behauptungen auf wie “verhindert Hautkrebs” oder “behandelt Sonnenbrand”.
  • Halte dich an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln für die SPF- und UVA-Kennzeichnung.
  • Achte darauf, dass der Hauptzweck darin besteht, die Haut in kosmetischer Hinsicht zu schützen.

Die Europäische Kommission sagt außerdem, dass die SPF-Kennzeichnungen für alle Produkte gleich sein sollten (z. B. “SPF 15”, “SPF 30” und “SPF 50+”), damit die Menschen nicht verwirrt werden.

 

Compliance-Checkliste vor dem Markteintritt

Überprüfung der Inhaltsstoffe und UV-Filter-Zulassungen

Jedes in der EU verkaufte Sonnenschutzmittel darf nur UV-Filter enthalten, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind. Dazu gehören chemische Filter wie Octocrylen und physikalische (mineralische) Filter wie Titandioxid.

Die Liste der Inhaltsstoffe in deinem Produkt muss:

  • Befolge die Benennungsregeln der INCI (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe)
  • Sie enthalten keine Stoffe aus Anhang II oder Anhang III, die verboten oder beschränkt sind
  • Achte darauf, dass die UV-Filter nur in der zulässigen Stärke verwendet werden.

Die CosIng-Datenbank kann dir helfen, sicherzustellen, dass deine Zutaten sicher sind.

 

SPF-Prüfung und Wirksamkeitsstandards

Eines der wichtigsten Dinge, die du tun kannst, um Sonnenschutzmittel zu verkaufen, ist zu zeigen, dass sie wie versprochen funktionieren. Die Empfehlung der Europäischen Kommission 2006/647/EG sagt der EU, wie sie Sonnenschutzprodukte testen und kennzeichnen soll. Du kannst die gesamte Empfehlung hier lesen.

Dein Sonnenschutzmittel muss durch:

  • Standardisierte Methoden für SPF-Tests, um sicherzustellen, dass das Niveau des UVB-Schutzes
  • UVA-Tests, entweder in vitro oder in vivo, um sicherzustellen, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des SPF-Wertes auf dem Etikett beträgt.
  • Prüfung auf Wasserdichtigkeit, wenn sie auf dem Etikett steht

Die Empfehlung enthält auch wichtige Regeln für:

  • Korrekte Kennzeichnung der LSF-Werte, wie LSF 15, LSF 30 und LSF 50+
  • Wenn du das UVA-Logo auf Verpackungen anbringen kannst
  • Klare Anweisungen zur Anwendung und Wiederanwendung, um die Kunden nicht zu verwirren

Nur zertifizierte Labore können SPF- und UVA-Tests mit bewährten Methoden wie ISO 24443:2021 oder ähnlichem durchführen. Wenn die Testergebnisse deine Behauptungen nicht bestätigen, kann es sein, dass du von den Behörden abgelehnt wirst oder dein Produkt zurückrufen musst.

 

Erstellen der Produktinformationsdatei (PIF) und des CPSR

Du musst eine vollständige Produktinformationsdatei (PIF) bevor du dein Sonnenschutzmittel in der EU verkaufen kannst. Die EU-Behörden müssen problemlos auf diese Datei zugreifen können, die Folgendes enthalten muss:

Beschreibung des Produkts

  • CPSR: Bericht über die Sicherheit kosmetischer Produkte
  • Nachweis der guten Herstellungspraxis (GMP)
  • Nachweis der behaupteten Wirkungen (z. B. SPF-Testergebnisse)
  • Text und Grafik für das Etikett
  • Erklärung zu Tierversuchen

Die CPSR ist der wichtigste Teil und besteht aus zwei Teilen:

Teil A: Informationen über die Sicherheit von kosmetischen Mitteln, wie z. B. Informationen über Inhaltsstoffe, Expositionsdaten und toxikologische Profile

Teil B: Eine Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels, unterzeichnet von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter

Der CPSR muss Informationen über die Toxizität von UV-Filtern und Links zu SPF-Testergebnissen für Sonnenschutzmittel enthalten. Certified Cosmetics kann dir bei der Zusammenstellung und Überprüfung deiner CPSR- und PIF-Unterlagen helfen.

 

Ernennung einer verantwortlichen Person (RP) in der EU

Jedes in der EU verkaufte kosmetische Mittel muss eine verantwortliche Person (Responsible Person, RP) haben, die in der EU ansässig ist. Diese Person oder juristische Person ist verantwortlich für:

  • Sicherstellen, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht
  • Den PIF für zehn Jahre zur Verfügung stellen
  • Umgang mit CPNP-Warnungen
  • Maßnahmen ergreifen, um aufgetretene Probleme zu lösen

Wenn du nicht in der EU bist, musst du einen externen RP beauftragen. Certified Cosmetics bietet RP-Dienste an, um Marken aus Nicht-EU-Ländern den Markteintritt zu erleichtern.

 

Protokoll des Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)

Bevor dein Sonnenschutzmittel in den Verkauf geht, musst du es im nächsten Schritt beim Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)). Die EU-Behörden müssen diese Online-Plattform nutzen, um den Überblick über kosmetische Produkte zu behalten.

Um dich anzumelden:

 

  • Erstelle ein Konto oder gib deinem RP die Erlaubnis
  • Lade Informationen über das Produkt hoch, z. B. den Namen, die Funktion und die Kategorie.
  • Füge ein Bild des Produkts und Informationen über seine Verpackung hinzu.
  • Bitte sende die INCI-Liste und die Referenznummern ein.
  • Erhalte eine CPNP-Benachrichtigungs-ID

Du musst nicht auf die Genehmigung warten; es reicht aus, wenn du die Benachrichtigung erhältst. Allerdings kannst du das Produkt erst verkaufen, wenn dieser Schritt abgeschlossen ist.

 

GMP-Zertifizierung und Kennzeichnungsregeln

Die ISO 22716:2007 besagt, dass bei der Herstellung von Sonnenschutzmitteln die Good Manufacturing Practices (GMP) eingehalten werden müssen. Dies stellt sicher, dass die Qualitäts- und Hygienestandards der Produkte immer gleich sind.

Deine Etiketten müssen außerdem Folgendes enthalten:

  • Name und Verwendung des Produkts
  • Nenninhalt (wie 50ml)
  • Datum der Mindesthaltbarkeit (oder PAO-Symbol)
  • Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise
  • Inhaltsstoffe (im INCI-Format)
  • Nummer der Charge
  • Name und EU-Adresse der verantwortlichen Person

Auf den Etiketten von Sonnenschutzmitteln dürfen keine Aussagen wie “Sonnenblocker”, “100%iger Schutz” oder “schweißfest” stehen. Du darfst nur Behauptungen aufstellen, die durch LSF- und UVA-Testdaten gestützt werden.

 

Marktstrategie: Die Positionierung deines Sonnenschutzmittels in der EU

Marktgröße & Wachstumstrends

Bis 2024 wird der Sonnenschutzmittelmarkt in der EU voraussichtlich mehr als 2,5 Milliarden Euro wert sein. Dieses Wachstum wird durch höhere Temperaturen, ein stärkeres Bewusstsein für Hautkrebs und den Wunsch nach hochwertiger Hautpflege angetrieben.

Die Menschen suchen nach Produkten mit LSF, die sie jeden Tag benutzen können, nicht nur nach Sonnenschutzmitteln für den Strand. In vielen EU-Märkten steigt die Zahl der Suchanfragen nach Begriffen wie “Feuchtigkeitscreme mit LSF”, “getönter Sonnenschutz” und “mineralischer LSF”.

 

Verbraucherpräferenzen und Produktformate

Die Menschen wollen heute mehr als nur UV-Schutz. Einige der beliebtesten Eigenschaften der Produkte sind:

  • Formeln, die die Poren nicht verstopfen und leicht sind
  • Verpackungen, die sicher für Korallenriffe und die Umwelt sind
  • Die Behauptung, vegan zu sein und keine Tiere zu verletzen
  • Kann mehr als eine Sache tun (z.B. vor UV-Strahlen schützen und die Alterung bekämpfen)

Es gibt auch mehr Produkttypen wie Sprays, Gele, Puder und Sticks, die vor allem bei jüngeren Menschen immer beliebter werden.

 

Strategie für Label und Claims

Um dein Produkt zu vermarkten, musst du klar und konsequent sein und die Regeln befolgen. Achte darauf, dass der Lichtschutzfaktor und der UVA-Schutz eindeutig sind. Stelle nur Behauptungen auf, die durch Testergebnisse gestützt werden.

Halte dich davon fern:

  • “Sunblocker”
  • “Wasserdicht” (verwende “wasserfest”, wenn du es getestet hast)
  • “Schutz den ganzen Tag”

Verwende stattdessen diese:

  • “SPF 30 – Breitspektrumschutz”
  • “UVA-Logo” (wenn die Kriterien erfüllt sind)
  • “An der Haut getestet” (wenn es klinische Daten gibt, die das bestätigen)

 

FAQ: Verkauf von Sonnenschutzmitteln in der EU

Q1. Brauche ich für jede Art von SPF einen anderen CPSR?

Ja. Du brauchst für jede Version deiner Sonnenschutzformel einen anderen CPSR- und PIF-Eintrag, z. B. SPF 15, 30 oder 50+.

Q2. Ist es in Ordnung, den LSF an Tieren zu testen?

Nein. Die EU erlaubt keine Tierversuche für Kosmetika. Es muss andere Möglichkeiten geben, den LSF zu testen, ohne Tiere zu verwenden.

Q3. Ist es in Ordnung, Sonnenschutzmittel zu verkaufen, die außerhalb der EU hergestellt wurden?

Ja, aber nur, wenn du eine verantwortliche Person in der EU wählst, dein Produkt beim CPNP registrierst und alle Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften befolgst.

Q4. Wie lange dauert es, alles in Ordnung zu bringen?

In der Regel dauert es 4 bis 8 Wochen, je nachdem, wie lange das CPSR braucht, um die Unterlagen zu prüfen, wie oft die Labortests angesetzt werden und wie fertig die Unterlagen sind.

Q5. Wo kann ich SPF-Tests durchführen lassen?

Certified Cosmetics kann dir dabei helfen, von der EU zugelassene Labore zu finden, die SPF, UVA und Wasserfestigkeit testen.

 

Fazit: Bist du bereit, deine SPF-Linie zu starten?

Wenn du die Regeln kennst und die richtigen Schritte befolgst, kannst du Sonnenschutzmittel in der EU verkaufen, auch wenn es dein erstes Mal ist. Es gibt viele Schritte, wie z. B. die Begrenzung der UV-Filter, die Prüfung des LSF, die CPSR und die Kennzeichnung, aber jeder einzelne stellt sicher, dass das Produkt sicher ist und die Verbraucher ihm vertrauen können.

Brauchst du Hilfe bei deinem PIF oder CPSR? Benutze Zertifizierte Kosmetika. Brauchst du weitere Anleitungen, wie du die Regeln befolgen kannst? Entdecke unsere Blogbeiträge.