Nanomaterialien in Kosmetika

Nanomaterialien sind definiert als unlösliche Partikel, die in einer oder mehreren Dimensionen kleiner als 100 nm sind. Laut Artikel 16 der EU-Kosmetikverordnung “müssen kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten (außer Farbstoffen und UV-Filtern), zusätzlich zur Meldung nach Artikel 13 (CPNP-Meldung) sechs Monate vor dem Inverkehrbringen bei der Kommission gemeldet werden”. Denn bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Nanomaterialien wird die Europäische Kommission den SCCS konsultieren. Auf der Grundlage der im CPNP hochgeladenen Informationen veröffentlicht die EU-Kommission einen Katalog der in kosmetischen Produkten verwendeten Nanomaterialien und aktualisiert ihn jährlich.

Sicherheit von Nanomaterialien

Am 6. Juni 2023 hat der SCCS die zweite Revision der Leitlinien für die Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien in Kosmetika verabschiedet. Dieser Leitfaden zu Nanomaterialien wird in Verbindung mit dem allgemeinen Leitfaden für die Darstellung von kosmetischen Stoffen in Sicherheitsberichten, “SCCS Guidance Notes for the testing and safety assessment of cosmetic ingredients, 12th Revision (SCCS/1647/22)” und allen zukünftigen Überarbeitungen verwendet.

Aktuelle Updates zu Nanomaterialien:

Am 15. März 2024 wurde die Verordnung 2024/858 über Nanomaterialien von der EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 4. April 2024 in Kraft. Die Verwendung von Styrol/Acrylat-Copolymer (nano), Natrium-Styrol/Acrylat-Copolymer (nano), Kupfer (nano), kolloidalem Kupfer (nano), kolloidalem Silber (nano), Gold (nano), kolloidalem Gold (nano), Gold Thioethylamino Hyaluronsäure (nano), Acetyl Heptapeptid-9 Kolloidales Gold (nano), Platin (nano), Kolloidales Platin (nano) und Acetyl Tetrapeptid-17 Kolloidales Platin (nano) in kosmetischen Produkten ist verboten. Eine Verwendungsbeschränkung (für Zahnpasta: < 10%, für Mundwasser: < 0,465%) wurde für Hydroxylapatit (nano) festgelegt. Die Fristen sind der 1. Februar 2025 für Produkte, die zum ersten Mal auf den Markt gebracht werden, und der 1. November 2025 für bestehende Produkte, die auf dem Markt verfügbar gemacht werden sollen. Du brauchst Unterstützung? Schau dir unsere Dienstleistungen an! https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/pre-screeing-safety-assesment/ https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/cpnp-notification/ https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/cosmetic-product-safety-assesment-cpsr/