Der gesetzliche Rahmen schreibt vor, dass alle kosmetischen Produkte auf die Wirksamkeit von Konservierungsmitteln getestet werden müssen, es sei denn, sie erfüllen die Ausnahmekriterien, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.
Gemäß der Norm ISO 29621:2017 Kosmetik – Mikrobiologie – Leitlinien für die Risikobewertung und Identifizierung von mikrobiologisch risikoarmen Produkten ist der Challenge-Test für Produkte mit risikoarmen Produktgruppen nicht erforderlich.
Freistellungskriterien und Beispiele
Physikalisch-Chemischer Faktor und Grenzwert | Kosmetisches Produkt Beispiele |
pH ≤3,0 | Chemische Peelingprodukte (Hautpeelings mit AHA) |
pH≥10,0 | Stückseife, dauerhafte Haarstylingprodukte |
Wasseraktivität ≤0,75 | Körperöle, Lippenbalsam, Lippenstifte, Cremeblushes |
Ethanol / andere Alkohole ≥ 20% | Haarsprays, Parfüms |
Abfülltemperatur ≥65,0°C | Lippenbalsam, Lippenstifte, Creme-Rotstifte |
Gehalt an organischen Lösungsmitteln (Ethylacetat, Butylacetat) > 10% | Nagellacke, Nagellackentferner |
Alkaligehalt ( Ammoniak ≥ 0,5%Monoethanolamin ≥1% |
Permanente oxidative Haarfärbemittel, permanente Haarstylingprodukte |
Aluminiumchlorhydrat/ salzähnliche Stoffe ≥ 25% | Antitranspirante Produkte |
Wasserstoffperoxid ≥ 3% | Permanente Haarfärbemittel, Haaraufheller, Bleichmittel |
Erfüllt dein Produkt diese Kriterien und benötigt keinen Challenge-Test? Bitte beachte, dass du dein Produkt trotzdem auf Stabilität und Kompatibilität testen lassen musst. Bitte besuche unsere Shop-Seite für den beschleunigten Stabilitäts- und Kompatibilitätstest.