UFI-Erstellung und PCN-Benachrichtigung

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Der PCN-Meldedienst soll Unternehmen dabei helfen, ihre Verpflichtungen gemäß der EU CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu erfüllen. Wenn du gefährliche Gemische auf den EU-Markt bringst, bist du gesetzlich verpflichtet, eine Giftnotrufnummer (PCN) einzureichen und einen Unique Formula Identifier (UFI) zu erstellen.

Unser Service stellt sicher, dass deine Produkte die harmonisierten Meldevorschriften vollständig erfüllen. Wir kümmern uns um den gesamten PCN-Einreichungsprozess – von der Datenerfassung und UFI-Erstellung bis hin zur Dossiererstellung und Einreichung über das ECHA-Einreichungsportal. Ganz gleich, ob du ein in der EU ansässiges Unternehmen oder ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land bist, das Produkte in Europa in Verkehr bringt, wir vereinfachen die Einhaltung der Vorschriften, damit du dich auf das konzentrieren kannst, was du am besten kannst.

Der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst besteht aus folgenden Teilen:

  • Erstellung eines Unique Formula Identifier (UFI)
  • CLP-Kennzeichnungsinformationen für dein Produkt
  • Bericht über die Giftnotrufzentrale (PCN)
  • Poison Centre Notification (PCN)

Unique Formula Identifier (UFI)

Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der für die Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen gemäß der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) in der Europäischen Union erforderlich ist. Der UFI ist Teil der neuen Meldepflicht für Giftnotrufzentralen und wird zur eindeutigen Identifizierung eines bestimmten Gemischs verwendet.

Du musst ein UFI erstellen und auf dem Produktetikett angeben, wenn du ein gefährliches Gemisch in der EU in Verkehr bringst, das unter die CLP-Verordnung fällt. Dies gilt in der Regel für Chemikalien und Gemische, die bestimmte Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllen.

Die UFI ist für Produkte vorgeschrieben, die gesundheitliche oder körperliche Risiken bergen können. Sie muss auf dem Etikett angegeben werden, um Giftnotrufzentralen und andere medizinische Fachkräfte dabei zu unterstützen, in Notfällen, z. B. bei versehentlicher Exposition, den richtigen Rat zu geben.

Wenn du als Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender ein gefährliches Gemisch in Verkehr bringst, bist du dafür verantwortlich, den UFI zu erstellen und ihn auf dem Produktetikett anzugeben. Die UFI ist mit der spezifischen Zusammensetzung des Gemischs verknüpft und ermöglicht es Behörden und Giftnotrufzentralen, das Produkt im Notfall schnell zu identifizieren.

CLP-Kennzeichnung

Ein CLP-Kennzeichen ist ein Verpackungsetikett, das den Anforderungen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) in der Europäischen Union entspricht.

Zu den wichtigsten Elementen eines CLP-Kennzeichens gehören:

  1. Produktbezeichner: Der Name oder Bezeichner des Stoffs oder Gemischs.
  2. Gefährdungspiktogramme: Grafische Symbole, die die Art der von einem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren verdeutlichen. Zum Beispiel Piktogramme für entzündliche, ätzende oder giftige Stoffe.
  3. Signalwörter: “Gefahr” oder “Warnung”, um die Schwere der Gefahr anzuzeigen.
  4. Gefahrenhinweise: Standardisierte Sätze, die die Art und den Grad der Gefährdung beschreiben.
  5. Sicherheitshinweise: Informationen darüber, wie du schädliche Auswirkungen minimieren oder verhindern kannst.
  6. Informationen zum Lieferanten: Name, Adresse und Telefonnummer des Lieferanten oder Herstellers.

Die CLP-Verordnung ist mit dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) abgestimmt und sorgt so für eine weltweit einheitliche Kommunikation von Gefahren. Die CLP-Kennzeichnung ist für Stoffe und Gemische vorgeschrieben, die bestimmte Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllen.

Poison Centre Notification (PCN)

Eine PCN-Meldung ist eine Giftnotrufmeldung. Diese Meldung ist Teil der regulatorischen Anforderungen gemäß der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) in der Europäischen Union. Ziel ist es, Giftnotrufzentralen und medizinischem Fachpersonal Informationen für den Fall von Zwischenfällen mit gefährlichen Chemikalien zur Verfügung zu stellen.

Die Giftnotrufzentrale muss Informationen über die Zusammensetzung und Einstufung von gefährlichen Gemischen übermitteln. Hersteller und Importeure bestimmter gefährlicher Gemische sind verpflichtet, die zuständigen Giftnotrufzentralen in den EU-Mitgliedstaaten zu benachrichtigen, in denen das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Die wichtigsten Elemente einer Giftnotrufmeldung sind:

  • Produktinformation: Details über das chemische Gemisch, einschließlich seiner Zusammensetzung.
  • Gefahrenklassifizierung: Informationen über die Einstufung des Gemischs gemäß der CLP-Verordnung.
  • Unique Formula Identifier (UFI): Ein Code zur eindeutigen Identifizierung einer bestimmten Mischung.
  • Informationen auf dem Produktetikett: Relevante Angaben auf dem Produktetikett, einschließlich Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise.

Der Zweck der Giftnotrufzentrale ist es, die Verfügbarkeit von Informationen für medizinisches Fachpersonal und Giftnotrufzentralen im Falle eines Notfalls, wie z. B. bei versehentlicher Exposition oder Verschlucken, zu verbessern. Dieses System soll die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien erhöhen und zeitnahe und genaue Informationen für eine angemessene medizinische Beratung und Behandlung liefern.

Beispiele für Produkte, die eine PCN-Meldung erfordern

Hier ist eine Liste mit Produktbeispielen, die eine PCN-Meldung und UFI erfordern. Wenn du dir bei deinem Produkt nicht sicher bist, kontaktiere uns bitte.

Haushaltsprodukte

  • Allzweckreiniger

  • Geschirrspülmittel

  • Wäschewaschmittel

  • Entkalker und Toilettenbeckenreiniger

  • Lufterfrischer (Flüssigkeiten, Sprays, Plug-Ins)

  • Abflussöffner

  • Kerzen

  • Homesprays

  • Linnensprays

  • Diffusoren

Heimwerken & Bauen

  • Wandfarben und Lacke

  • Holzschutzmittel

  • Klebstoffe und Dichtungsmittel

  • Fliesenfugen und Spachtelmasse

  • Sprühschaumisolierung

  • Rostentferner

Kfz-Produkte

  • Motoröl und Kraftstoffadditive

  • Bremsflüssigkeit

  • Frostschutzmittel/Kühlmittel

  • Autowachs und Politur

  • Flüssigkeiten für die Scheibenwaschanlage

Kosmetische und Körperpflegeprodukte (falls gefährlich)

  • Haarfärbemittel und Bleichmittel

  • Nagellackentferner mit Aceton

  • Dauerwellensets und Glättungssets

  • Ätherische Ölmischungen (mit Gefahren)

Produkte für industrielle und professionelle Anwendungen

  • Industrielle Reinigungsmittel

  • Entfettungsmittel und Lösungsmittel

  • Lösungen zur Metallbehandlung

  • Druckertinten und Toner

  • Schmierstoffe mit gefährlichen Bestandteilen

Pestizide & Biozide

  • Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittel

  • Insektizide (Sprays, Gele, Fallen)

  • Rodentizide

  • Schimmel- und Algenentferner

Wenn eines dieser Produkte als gefährlich eingestuft wird (z. B. aufgrund von Entflammbarkeit, Toxizität oder Umweltgefahren), ist eine PCN-Einreichung obligatorisch, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden.