Bericht über die Sicherheit kosmetischer Produkte – CPSR

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Der EU-Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) ist ein umfassendes Dokument, das eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von kosmetischen Mitteln auf dem Markt der Europäischen Union (EU) spielt. Das ist eine Anforderung der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), in der die Regeln und Vorschriften für kosmetische Mittel festgelegt sind.

Was steht im Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel?

Zu den wichtigsten Bestandteilen des EU-Sicherheitsberichts für kosmetische Mittel gehören:

  1. Produktinformation: Der CPSR enthält detaillierte Informationen über das kosmetische Mittel, einschließlich seines Namens, seiner Kategorie und seines Verwendungszwecks. Sie enthält auch den Namen und die Adresse der verantwortlichen Person – der Einrichtung oder Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlich ist.
  2. Produktzusammensetzung: Es wird eine detaillierte Liste aller Bestandteile des kosmetischen Mittels mit ihren chemischen Bezeichnungen, Konzentrationen und Funktionen angegeben. Diese Informationen sind wichtig, um die Sicherheit des Produkts zu beurteilen.
  3. Expositionsbewertung: Der Bericht enthält eine Bewertung der Exposition der Verbraucher gegenüber dem kosmetischen Mittel. Dabei werden Faktoren wie die Häufigkeit und Dauer der Anwendung, die Zielgruppe und die mögliche Exposition über verschiedene Wege (z. B. Hautkontakt, Einnahme, Einatmen) berücksichtigt.
  4. Toxikologisches Profil: Für jeden Inhaltsstoff des kosmetischen Mittels wird eine gründliche toxikologische Bewertung durchgeführt. Dabei werden sowohl die potenziellen Gesundheitsrisiken der einzelnen Inhaltsstoffe als auch die kumulativen Auswirkungen der Kombination von Inhaltsstoffen bewertet.
  5. Sicherheitsbewertung: Auf der Grundlage der Expositionsbewertung und des toxikologischen Profils wird eine Sicherheitsbewertung durchgeführt, um festzustellen, ob das kosmetische Mittel sicher in der Anwendung ist. Diese Bewertung befasst sich mit den potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und soll sicherstellen, dass das Produkt die in der EU-Kosmetikverordnung festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  6. Informationen zur Kennzeichnung: Der CPSR enthält Einzelheiten zur Kennzeichnung des kosmetischen Mittels und stellt sicher, dass es den einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Kosmetikverordnung entspricht.
  7. Schlussfolgerung und Empfehlungen: Der Bericht schließt mit einer Zusammenfassung der Sicherheitsbewertung und Empfehlungen für zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Produkts ab.

Der EU-Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel wird von unserem qualifizierten Sicherheitsbewerter erstellt, der über einen Hintergrund in Toxikologie oder einem verwandten wissenschaftlichen Bereich verfügt. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen und sicherzustellen, dass die in der EU auf den Markt gebrachten kosmetischen Mittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Verbraucher sicher sind.

Was wird benötigt, um meine Kosmetikprodukte zu verkaufen?

Es ist wichtig zu wissen, dass der Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel Teil der umfassenderen Sicherheitsbewertung für Kosmetika in der EU ist und dass seine Erstellung für Unternehmen, die kosmetische Mittel auf den Markt bringen, eine gesetzliche Verpflichtung darstellt.

Die vollständige Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel gibt dir alles, was du brauchst, um deine Produkte an Verbraucher in der EU zu verkaufen. Sie besteht aus den folgenden Elementen:

  • Kosmetische Produktinformationsdatei (PIF)
  • Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR)
  • Labortests und Ergebnisse
  • EU CPNP Notifizierung

Zusätzliche Informationen

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