Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 legt umfassende Anforderungen an die Sicherheitsbewertung, die Herstellung und die Vermarktung von Kosmetika auf dem EU-Markt fest. Laut Artikel 3 der Verordnung dürfen kosmetische Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine Schäden für die menschliche Gesundheit verursachen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen die Hersteller für jedes Produkt eine...
