Sonnenschutzmittel-Wirksamkeit und SPF-Tests

Sonnenschutzmittel sind “alle Zubereitungen (wie Cremes, Öle, Gele, Sprays), die dazu bestimmt sind, mit der menschlichen Haut in Kontakt zu kommen, um sie ausschließlich oder hauptsächlich vor UV-Strahlung zu schützen, indem sie die Strahlung absorbieren, streuen oder reflektieren” und fallen in den Geltungsbereich der EU-Kosmetikverordnung. Um die Sicherheit und Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln zu gewährleisten, verlangen die Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt, einschließlich der Europäischen Union (EU), umfassende Tests, um Angaben wie den Sonnenschutzfaktor (SPF), den UVA-Schutzgrad (PA) und die Wasserfestigkeit zu belegen. Um die Sicherheit der Verbraucher und die Gültigkeit der Angaben für Sonnenschutzprodukte zu gewährleisten, sind die folgenden Standards und Richtlinien entscheidend:

  • EN ISO 24442:2011 – Sonnenschutzprüfverfahren – In-vivo-Bestimmung des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln;
  • EN ISO 2443:2021 – Bestimmung des UVA-Lichtschutzes von Sonnenschutzmitteln in vitro;
  • EN ISO 24444:2020 – Sonnenschutzprüfverfahren – In-vivo-Bestimmung des Sonnenschutzfaktors (SPF).

 

SPF-Tests: Nachweis des UVB-Schutzes

Der LSF, ein Maß für den Schutz vor UVB-Strahlen, ist eine der wichtigsten Angaben auf Sonnenschutzmitteln. Die Tests zum Nachweis des Lichtschutzfaktors werden nach der ISO 24444:2019 durchgeführt, in der die In-vivo-Methode beschrieben ist. Sonnenschutzmittel können nicht alle UV-Strahlen filtern, aber sie müssen sowohl vor UVA als auch vor UVB schützen. Gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Werbeaussagen muss ein Sonnenschutzmittel mindestens folgende Schutzstufen aufweisen:

  • Sonnenschutzfaktor (SPF) 6 gegen UVB;
  • UVA-Schutzfaktor von 1/3 des Sonnenschutzfaktors;
  • Eine kritische Wellenlänge von 370 nm.

Produkte, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht als Sonnenschutzmittel vermarktet werden. Die Vielfalt der Zahlen, die auf den Etiketten für die Angabe des Lichtschutzfaktors verwendet werden, sollte eingeschränkt werden, um den Vergleich zwischen verschiedenen Produkten zu erleichtern, ohne die Auswahl für die Verbraucher/innen einzuschränken. Wir empfehlen die folgende Bandbreite an Sonnenschutzfaktoren für jede Kategorie und die entsprechende Kennzeichnung:

UVA-Schutz und PA-Ansprüche

Der UVA-Schutz ist als Ergänzung zum UVB-Schutz unerlässlich, da UVA-Strahlen tiefer in die Haut eindringen und zu langfristigen Schäden beitragen. In der EU ist die Einhaltung des UVA-Schutzfaktors (UVA-PF) Pflicht.

  • ISO 24442:2023: Diese Norm beschreibt die In-vivo-Methode zur Bestimmung des UVA-PF.
  • UVA/UVB-Verhältnis: Die EU schreibt vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des LSF-Wertes betragen muss.
  • PA (Protection Grade of UVA): Das aus Asien stammende PA-System verwendet “PA+”-Einstufungen, die auf der Prüfung der persistenten Pigmentverdunkelung (PPD) basieren, die auch mit den ISO 24442-Methoden übereinstimmen kann.

Prüfung der Wasserbeständigkeit

Sonnenschutzmittel geben oft an, dass sie wasserfest sind, was bedeutet, dass sie auch nach Wassereinwirkung noch wirksam sind. Die Prüfung für diese Angaben erfolgt nach ISO 18861:2022.

Methodik:

In-vivo-Tests:

  1. Die Teilnehmer tauchen für eine bestimmte Zeit in Wasser ein (z. B. 40 oder 80 Minuten).
  2. Der Lichtschutzfaktor wird vor und nach dem Eintauchen gemessen, um den Erhalt der Wirksamkeit zu bewerten.

Anspruchsnormen:

  • “Wasserfest” bedeutet, dass ≥50% des LSF nach Wassereinwirkung erhalten bleiben.
  • “Sehr wasserfest” bedeutet, dass sie nach zweimaligem Eintauchen in Wasser erhalten bleibt.

 

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