COSING, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird, ist eine unverzichtbare Ressource für Fachleute in der Kosmetikindustrie. Es bietet umfassende Informationen über kosmetische Inhaltsstoffe, einschließlich ihres rechtlichen Status gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Eur-Lex ist die offizielle Website für den Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Aktualisierungen von Verordnungen wie der EU-Kosmetikverordnung und damit verbundenen Richtlinien zu verfolgen.
Die International Fragrance Association (IFRA) spielt eine wichtige Rolle in der Kosmetikindustrie, indem sie Sicherheitsstandards für Duftstoffe in Kosmetikprodukten festlegt.
Der SCCS ist ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission, das wissenschaftliche Stellungnahmen zur Sicherheit von kosmetischen Inhaltsstoffen abgibt. Seine Ergebnisse beeinflussen oft Änderungen der Vorschriften.
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Die ECHA ist für die Umsetzung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zuständig, die sich auf die Verwendung bestimmter Chemikalien in kosmetischen Mitteln auswirkt.
Das eChemPortal der OECD bietet Informationen über die Eigenschaften und Sicherheitsbewertungen von Chemikalien, einschließlich derer, die in Kosmetika verwendet werden.
- Nationale Regulierungsbehörden
Zusätzlich zu den internationalen und EU-weiten Ressourcen bieten die nationalen Regulierungsbehörden oft lokalisierte Anleitungen zur Einhaltung der Kosmetikvorschriften.
- ANSM (Frankreich): Die Aufsicht über die Sicherheit von Kosmetika in Frankreich.
- BfR (Deutschland): Wissenschaftliche Stellungnahmen zu kosmetischen Inhaltsstoffen.
- MHRA (UK): Leitfaden für die Einhaltung kosmetischer Vorschriften nach dem Brexit.
Erkundige dich bei der offiziellen Gesundheits- oder Regulierungsbehörde deines Landes nach spezifischen Updates.