Die Schweiz nutzt nicht das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) der Europäischen Union für die Registrierung kosmetischer Mittel. Als Nicht-EU- und Nicht-EWR-Mitglied verfügt die Schweiz über einen eigenen Rechtsrahmen für Kosmetika, der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verwaltet wird.
Wichtigste Informationen über die Kosmetikvorschriften in der Schweiz
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Keine CPNP-Pflicht: Kosmetische Mittel, die für den Schweizer Markt bestimmt sind, müssen nicht über das CPNP-System der EU gemeldet werden. Die kantonalen Vollzugsbehörden der Schweiz haben keinen Zugang zum CPNP, so dass sie den Schweizer Behörden auf Anfrage die relevanten Produktinformationen direkt zur Verfügung stellen müssen.
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Selbstüberwachungssystem: Die Schweiz verfolgt einen Ansatz der Selbstkontrolle, bei dem die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bei den Herstellern und Importeuren liegt. Es gibt kein obligatorisches Melde- oder Registrierungsverfahren vor dem Inverkehrbringen, aber die Unternehmen müssen ein Produktinformationsdossier (PIF) führen und sicherstellen, dass die Produkte den Schweizer Vorschriften entsprechen.
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Anforderungen an die Kennzeichnung: Die Produktetiketten müssen in mindestens einer der offiziellen Sprachen der Schweiz abgefasst sein: Deutsch, Französisch oder Italienisch. Englisch kann akzeptiert werden, wenn es für das Zielpublikum verständlich ist. Es wird jedoch empfohlen, offizielle Sprachen zu verwenden, insbesondere für sensible Produkte
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„Made in Switzerland“-Angaben: Um ein Produkt als „Made in Switzerland“ zu kennzeichnen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, darunter, dass mindestens 60 % der Herstellungskosten und 80 % der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Außerdem müssen die wichtigsten Herstellungsprozesse im Land stattfinden.
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Cassis-de-Dijon-Prinzip: Die Schweiz wendet das Cassis-de-Dijon-Prinzip an, wonach Produkte, die in der EU rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, in der Schweiz ohne zusätzliche Zulassungen verkauft werden dürfen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Es gibt jedoch Ausnahmen, und die Produkte müssen nach wie vor spezifischen Schweizer Anforderungen genügen.
Die kosmetischen Vorschriften der Schweiz
Die schweizerischen Kosmetikvorschriften sind zwar eng an die EU-Standards angelehnt, funktionieren aber unabhängig vom CPNP-System der EU. Unternehmen, die kosmetische Produkte in der Schweiz vermarkten möchten, sollten sicherstellen, dass sie die lokalen Vorschriften einhalten, eine ordnungsgemäße Dokumentation führen und darauf vorbereitet sein, den Schweizer Behörden auf Anfrage direkt Informationen zur Verfügung zu stellen.