Kosmetische Produktansprüche können sein:
- Über die Inhaltsstoffe, die Produktkategorie, den Verpackungseffekt, die Eigenschaften oder die Wirksamkeit des Produkts.
- Sie werden normalerweise für Marketingzwecke verwendet.
- Sie sollten zugängliche Informationen enthalten.
- Sie befinden sich auf dem Produkt (Verpackung, Etiketten und Beipackzettel) oder in der Werbung (an Verkaufsstellen oder in den Medien).
Diese Behauptungen können von einfachen Aussagen wie “spendet der Haut Feuchtigkeit” bis hin zu komplexeren Versprechen wie “reduziert Faltenbildung in 14 Tagen” reichen.
Arten und Beispiele von Angaben auf Kosmetiketiketten:
- Leistungsangaben – Angaben zur Produktwirksamkeit wie Feuchtigkeitspflege, Faltenreduzierung, Sonnenschutz usw.
- Inhaltsstoffangaben – Inhaltsstoffangaben wie Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Wirkungsweise, frei von…. usw.
- Sensorische Angaben – Aussagen über das sensorische Erlebnis bei der Verwendung des Produkts, wie “seidig” oder “nicht fettig”, sollten durch Studien zur Verbraucherwahrnehmung gestützt werden.
- Behauptungen zur Verbraucherwahrnehmung – Behauptungen zur Verbrauchererfahrung, die die Bewertungen der Zielnutzer widerspiegeln
- Vergleichende Behauptungen – Vergleiche/Werbungen, die Aussagen über Wettbewerber enthalten
- Umweltbezogene Angaben – Angaben zu den Auswirkungen auf die Umwelt, wie z. B. recycelbare Verpackungen, nachhaltige Produktion usw.
- Lebensstil, persönliche Werte und Überzeugungen – Bezeichnungen wie vegan, halal, natürlich oder biologisch
- Übertriebene Behauptungen – Behauptungen, die vage und übertriebene Aussagen enthalten
Kosmetische Produktaussagen beeinflussen das Verbraucherverhalten!
Bei der Claim-Substantiierung geht es darum, Beweise für diese Behauptungen zu erbringen. Dabei werden wissenschaftliche Daten, klinische Studien oder Verbrauchertests gesammelt, die die in den Angaben beschriebene Leistung des Produkts bestätigen. In der Europäischen Union wird der Nachweis nicht nur empfohlen, sondern ist sogar vorgeschrieben, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Was sagt die Verordnung zu den Ansprüchen?
Das technische Dokument über kosmetische Angaben hebt 6 allgemeine Kriterien hervor, die bei Angaben über kosmetische Produkte erfüllt sein müssen. Diese Kriterien helfen dabei, die Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte zu belegen und beinhalten:
- Rechtskonformität, die die Behauptung verbietet, dass ein Produkt mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmt oder von einer zuständigen Behörde zugelassen ist;
- Wahrheitsgehalt, was bedeutet, dass die Behauptung wahr sein muss und nicht implizieren darf, dass das Endprodukt dieselben Eigenschaften hat, z. B. eine Behauptung über die Eigenschaften eines Inhaltsstoffs, wenn dies nicht der Fall ist;
- Beweiskräftige Unterstützung, die voraussetzt, dass Beweise vorhanden sind, um die Forderung zu belegen;
- Ehrlichkeit, die Behauptungen verbietet, die auf Produkteigenschaften basieren, die über die verfügbaren Beweise hinausgehen oder als einzigartig dargestellt werden, wenn ähnliche Produkte die gleichen Eigenschaften haben;
- Fairness, die verlangt, dass eine Behauptung die Konkurrenten von Inhaltsstoffen, die von anderen legal verwendet werden, nicht verunglimpft;
- Die informierte Entscheidungsfindung, die voraussetzt, dass die verwendeten Angaben vom Verbraucher/Nutzer verstanden werden.
Allgemein anerkannte Datenquellen zur Untermauerung von Ansprüchen
Zu den allgemein anerkannten Datenquellen gehören unter anderem die folgenden:
- Veröffentlichungen in von Experten begutachteten Fachzeitschriften,
- Berichte, die von den zuständigen Behörden oder einschlägigen Berufsverbänden erstellt wurden,
- Gut recherchierte und referenzierte Lehrbücher,
- Bewertungen und Schlussfolgerungen von Experten (mit Nachweisen ihrer Expertise und relevanten Referenzen).
- Analyseberichte
Ansprüche erfordern eine Zertifizierung
Bestimmte Angaben erfordern bestimmte Zertifizierungen, Labortestergebnisse oder die Einhaltung gesetzlicher Standards, insbesondere in Märkten mit strengen Kosmetikvorschriften. Hier sind ein paar bemerkenswerte Beispiele:
- “Dermatologisch getestet”: Um diese Behauptung aufstellen zu können, müssen die Hersteller das Produkt von qualifizierten Dermatologen bewerten lassen und benötigen oft Unterlagen, die die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts belegen.
- “Hypoallergen”: Diese Angabe besagt, dass ein Produkt weniger wahrscheinlich allergische Reaktionen hervorruft. Um dies zu belegen, müssen die Unternehmen Daten vorlegen, die zeigen, dass das Produkt an einer statistisch relevanten Anzahl von Personen mit bekannten Empfindlichkeiten getestet wurde.
- “Nicht komedogen”: Diese Angabe impliziert, dass ein Produkt die Poren nicht verstopft. Der Nachweis wird in der Regel durch klinische oder Labortests erbracht, die zeigen, dass die Formulierung keine Akne verursacht.
- “Bio” oder “Natürlich”: Die Verwendung dieser Auslobungen erfordert die Einhaltung von Zertifizierungen anerkannter Organisationen, die sicherstellen, dass das Produkt deren strenge Inhaltsstoff- und Verarbeitungsstandards erfüllt.
- Vegan: Die Angabe “vegan” bedeutet, dass das Produkt keine tierischen Inhaltsstoffe enthält und nicht an Tieren getestet wurde. Um diese Behauptung zu untermauern, sollten die Hersteller Nachweise von Lieferanten und Zertifizierungen von anerkannten veganen Organisationen vorlegen und sich an Richtlinien halten, die vegane Standards definieren.
- Umweltaussagen: Wenn Marken Aussagen über die Umweltauswirkungen oder die Nachhaltigkeit eines Produkts machen, müssen sie sicherstellen, dass sie bestimmte Standards und Zertifizierungen einhalten, die diese Aussagen bestätigen. Wichtig ist, dass diese Aussagen nicht irreführend sind und den gesamten Lebenszyklus des Produkts berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass deine Werbeaussagen konform sind, nutze unseren Service zur Überprüfung von Kosmetiketiketten ! https://www.certifiedcosmetics.com/product/cosmetic-safety-assesment/cosmetic-label-review/