PIF und Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte – Whitelabel
$87.26
White-Label-Kosmetika bieten wertvolle Geschäftsmöglichkeiten für Hersteller, die den Vertrieb ausweiten wollen, und für Händler, die Produkte unter ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen wollen. Allerdings muss die regulatorische Struktur hinter einem White-Label-Produkt von Anfang an sorgfältig festgelegt werden.
Für Hersteller kann es wichtig sein, die Kontrolle über die Formulierung, die Produktinformationsdatei (PIF) und die behördliche Verantwortung zu behalten, um das geistige Eigentum zu schützen und eine einheitliche Einhaltung der Vorschriften bei mehreren Kunden zu gewährleisten.
Für Händler bedeutet die Übernahme der Marke oft, dass sie die verantwortliche Person werden und einen völlig unabhängigen PIF in ihrem eigenen Namen führen. Dies erfordert eine eindeutige Übertragung der Dokumentation und der rechtlichen Verantwortlichkeit.
Dieser Whitelabel-CPSR-Service ist so konzipiert, dass er beide Modelle unterstützt. Unabhängig davon, ob du die verantwortliche Person bleibst oder die Verantwortung an den Vertreiber überträgst, stellen wir sicher, dass der regulatorische Rahmen korrekt strukturiert und dokumentiert ist und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entspricht.
Wie funktioniert das Whitelabel PIF und CPSR?
Dieser Service für den Cosmetic Product Safety Report (CPSR) steht ausschließlich für Whitelabel-Produkte zur Verfügung, für die wir bereits das Original-PIF und/oder den CPSR erstellt haben. Wenn ein Whitelabel PIF und CPSR für ein bestehendes Produkt benötigt wird, das nicht von Certified Cosmetics erstellt wurde, müssen wir es zunächst neu erstellen. Dieser Service muss zuerst in Anspruch genommen werden: Kosmetischer Produktsicherheitsbericht – CPSR
Es gibt zwei mögliche regulatorische Szenarien für Whitelabel-Produkte:
-
Der Whitelabel-Hersteller bleibt die verantwortliche Person (RP)
-
Der Händler wird zur verantwortlichen Person (RP)
Jedes Szenario hat unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Leistungen.
Der Whitelabel-Hersteller bleibt die verantwortliche Person
In diesem Fall ist der ursprüngliche Hersteller weiterhin die verantwortliche Person gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Anforderungen:
-
Der Name und die Adresse des Herstellers müssen auf dem Produktetikett stehen.
-
Die Produktinformationsdatei (PIF) und der CPSR bleiben unter der Kontrolle des Herstellers.
-
Die Formulierung bleibt vertraulich und wird vom Hersteller verwaltet.
Diese Struktur stellt sicher, dass der Hersteller die Kontrolle über die Rezeptur und die regulatorische Dokumentation behält.
Ergebnisse:
-
Prüfung der Einhaltung der Etikettierungsvorschriften (Überprüfung nach Artikel 19)
-
Anhang zum bestehenden PIF, der die Whitelabel-Regelung widerspiegelt
Der Händler wird zur verantwortlichen Person
Wenn der Händler das Produkt unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen und die volle regulatorische Verantwortung übernehmen möchte, muss er als verantwortliche Person handeln.
Anforderungen:
-
Der Händler muss seine eigene Produktinformationsdatei (PIF) anlegen und pflegen.
-
Die Verantwortung für die Regulierung geht auf den Händler über.
Ergebnisse:
-
Prüfung der Einhaltung der Etikettierungsvorschriften (Überprüfung nach Artikel 19)
-
Neue PIF auf den Namen des Vertreibers ausgestellt
- Mit diesem Dienst können wir sie auch an das CPNP übermitteln: CPNP Meldedienst