Gelten Nagel- und Wimpernkleber als kosmetische Produkte?

Vorschriften für Nagel- und Wimpernkleber Wimpernverlängerungen und künstliche Fingernägel sind zu festen Bestandteilen der modernen Schönheitspflege geworden. Hinter ihrer weit verbreiteten Attraktivität verbirgt sich jedoch eine hartnäckige rechtliche Frage, die sowohl Verbraucher als auch Marken verunsichert: Sind Wimpernkleber nach europäischem Recht Kosmetika oder werden sie anders behandelt? Ähnlich verhält es sich mit der Frage, wie sicher und konform sie nach der Nagelkleberverordnung sind. Diese Fragen sind wichtig, denn die Einstufung entscheidet darüber, ob ein Produkt unter die strenge EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 oder unter die Gesetze zur Chemikalien- und Produktsicherheit fällt. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wimpern- und Nagelkleber zu klären, werden in diesem Artikel diese Unterschiede anhand der jüngsten Überarbeitungen des EU-Grenzwerthandbuchs und der aktuellen Marktauslegungen gründlich untersucht.

 

Die Definition von kosmetischen Produkten verstehen

Die Grundlage der EU-Wimpernkleberverordnung beginnt mit der Definition eines kosmetischen Mittels gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Als kosmetische Mittel gelten alle Stoffe oder Mischungen, die dazu bestimmt sind, mit den äußeren Teilen des menschlichen Körpers in Kontakt zu kommen, um ihn zu reinigen, zu parfümieren, sein Aussehen zu verändern, zu schützen oder Körpergerüche zu korrigieren.

Das bedeutet, dass ein Produkt nur dann als Kosmetikum gilt, wenn sein Hauptzweck ästhetisch ist. Klebstoffe sind jedoch in erster Linie zum Kleben und nicht zum Verschönern gedacht. Auch wenn sie in der Schönheitspflege eingesetzt werden, verändert der Klebstoff selbst nicht direkt das Aussehen des Körpers. Nagelkleber zum Beispiel fixiert nur einen künstlichen Nagel auf dem natürlichen, und Wimpernkleber befestigt lediglich die Wimpernverlängerung. Diese Maßnahmen dienen einem mechanischen Zweck, nicht einem kosmetischen.

 

Funktion vs. Zweck

Der Unterschied zwischen Funktion und Zweck ist der Kern der Nagelkleberverordnung und der Wimpernkleberverordnung EU. Ein kosmetisches Produkt erfüllt einen Zweck, der direkt das Aussehen oder die Schönheit verbessert. Umgekehrt dienen Klebstoffe als Hilfsprodukte; sie erleichtern den Verschönerungsprozess, führen ihn aber nicht selbst durch. Dieser Grundsatz wird von den Behörden häufig angeführt, wenn es darum geht, ob Wimpernkleber Kosmetika sind. Die Antwort lautet immer: Ja. In der Regel lautet die Antwort nein, denn ihr Hauptzweck ist die Haftung und nicht die ästhetische Verbesserung.

Auch die Produktpräsentation und die Werbeaussagen haben einen großen Einfluss auf die Einstufung. Die Aufsichtsbehörden können ein Etikett oder Marketingmaterial anders bewerten, wenn es “verschönernde” oder “kosmetische” Eigenschaften hervorhebt, wie z. B. “lässt die Wimpern voller aussehen” oder “verbessert das Aussehen der Wimpern”. Die EU-Verordnung zum Wimpernkleber stuft ihn jedoch als chemischen Klebstoff und nicht als Kosmetikum ein, wenn die Verpackung die Klebekraft oder Haltbarkeit betont.

 

Die Rolle des EU-Grenzschutzhandbuchs

Die Europäische Kommission veröffentlicht in regelmäßigen Abständen das Handbuch zur Abgrenzung und Einstufung kosmetischer Mittel, um Unklarheiten wie diese zu beseitigen. Wenn der kosmetische Status eines Produkts unklar ist, hilft dieses Dokument Herstellern und nationalen Behörden bei der Interpretation von Grenzfällen.

Die Aktualisierung 2024 des Borderline-Handbuchs brachte Klarheit in die Regulierung von Nagelkleber und Wimpernkleber in der EU, indem falsche Wimpern und Nagelkleber ausdrücklich unter den Produkten aufgeführt werden, die oft mit Kosmetika verwechselt werden. Dem Handbuch zufolge sollte ein Produkt nicht als Kosmetikum eingestuft werden, auch wenn es indirekt zu einem ästhetischen Ergebnis beiträgt, wenn sein Hauptzweck darin besteht, “Materialien zu verbinden oder zu befestigen”. Mit diesem Zusatz wurden lange bestehende Unklarheiten beseitigt und die Auslegungen in den EU-Mitgliedstaaten angeglichen.

Dennoch müssen bei der Bewertung von Grenzfällen die Zusammensetzung und das Marketing berücksichtigt werden. Die Behörden können einen Klebstoff im Einzelfall als kosmetisch einstufen, wenn er Inhaltsstoffe enthält, die pflegende oder verschönernde Eigenschaften haben, oder wenn seine Angaben eine kosmetische Wirkung nahelegen. Diese Flexibilität garantiert, dass Waren, die wirklich für kosmetische Zwecke bestimmt sind, im Gegensatz zu solchen, die lediglich mechanisch geklebt werden, gemäß der Kosmetikverordnung ordnungsgemäß überwacht werden.

 

Warum die meisten Wimpern- und Nagelkleber keine Kosmetika sind

Die meisten zuständigen nationalen Behörden, darunter auch die in Frankreich und Deutschland, haben entschieden, dass Wimpernkleber als Kosmetika negativ zu bewerten sind. Diese Waren werden in der Regel als chemische Klebstoffe betrachtet und fallen daher unter die CLP- (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) und REACH-Verordnungen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

Die Logik ist schlüssig: Die Einstufung wird durch den Test der Hauptfunktion bestimmt. Da die Vorschriften für Nagelkleber diese Produkte als Klebstoffe einstufen, die zum Verkleben verwendet werden, fallen sie nicht in die Kategorie Kosmetika, die sich auf die Veränderung des Aussehens konzentriert. Mit anderen Worten: Es ist der falsche Nagel oder die falsche Wimper, die für Schönheit sorgen, nicht der Klebstoff selbst.

Diese Unterscheidung ist aus regulatorischer Sicht von Bedeutung, da für chemische Produkte folgende Angaben erforderlich sind Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Gefahrenkennzeichnungen vorlegen müssen, wohingegen Kosmetika eine spezielle Dokumentation benötigen, wie z. B. den Cosmetic Product Safety Report Klebstoffe. Eine falsche Einstufung von Klebstoffen kann zu Durchsetzungsmaßnahmen, Produktrückrufen oder zum Verlust des EU-Marktzugangs für Hersteller führen.

 

Wann Klebstoffe als Kosmetika eingestuft werden können

Obwohl die meisten Kleber nicht als Kosmetika gelten, gibt es einige Ausnahmen von den EU-Vorschriften für Wimpernkleber, wenn die Produktformulierung oder das Marketing Behauptungen darüber aufstellt, wie schön das Produkt ist. Ein Produkt kann als Kosmetik gelten, wenn es Inhaltsstoffe enthält, die die natürlichen Wimpern oder Nägel pflegen, färben oder spürbar verbessern. Wenn ein Wimpernkleber zum Beispiel pflegende Inhaltsstoffe wie Keratin oder Panthenol enthält und behauptet, dass er “deine natürlichen Wimpern schützt”, erfüllt er neben der Haftung auch einen kosmetischen Zweck.

In diesen Fällen müssen die Hersteller alle kosmetischen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Erstellung eines Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel Klebstoffeund die Zusammenstellung einer Produktinformationsdatei (PIF) vor der Markteinführung. Damit wird sichergestellt, dass das Produkt für den direkten Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten sicher ist und dass seine Inhaltsstoffe den Anhang II und Anhang III der Kosmetikverordnung.

 

Dokumentations- und Compliance-Verpflichtungen

 

Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR)

Das CPSR ist eine obligatorische wissenschaftliche Bewertung, die für alle in der EU verkauften Kosmetika vorgeschrieben ist. Für Produkte, die unter Nagelkleberverordnung EU oder Wimpernkleber-Verordnung EU als Kosmetika muss der Sicherheitsbewerter die toxikologischen Profile aller Inhaltsstoffe, die erwarteten Expositionswerte und mögliche Sensibilisierungsrisiken analysieren. Besonderes Augenmerk wird auf die Augen und das Nagelbett gelegt, da beide Bereiche anfällig für Reizungen sind.

Ein vollständiger Bericht über die Sicherheit von Klebstoffen für kosmetische Produkte umfasst eine Bewertung der Rohstoffe, der Verunreinigungen und der Verunreinigungen in der Verpackung. Außerdem wird bewertet, wie sich eine wiederholte Exposition gegenüber Cyanacrylaten, Lösungsmitteln oder Formaldehyd freisetzenden Stoffen auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Ohne diesen Bericht können kosmetische Klebstoffe in der EU nicht legal vermarktet werden.

 

Produktinformationsdatei (PIF) und Kennzeichnung

Marken sind verpflichtet, ein PIF zu führen, das zusätzlich zum CPSR die vollständige Produktbeschreibung, die Zusammensetzung, den Herstellungsprozess, die Sicherheitsbewertung, die Kennzeichnung und die Begründung der Behauptung enthält. Die zuständigen Behörden müssen einfachen Zugang zu den PIF für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren.

Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 müssen bei der Kennzeichnung beachtet werden. Das bedeutet, dass die Liste der Inhaltsstoffe, die Funktion, die Chargennummer, die Vorsichtsmaßnahmen sowie der Name und die Adresse der verantwortlichen Person deutlich gedruckt werden müssen. Falsche Angaben, wie z. B. die Bewerbung eines chemischen Klebstoffs als “kosmetisch wertvoll” ohne entsprechende Belege, können zu Geldstrafen oder zur Zwangsstilllegung des Produkts führen.

 

Wenn Nagel- und Wimpernkleber keine Kosmetika sind

Ein Produkt unterliegt dem allgemeinen Chemikalienrecht, wenn es nicht den Kosmetikstandards entspricht. In diesem Fall sind die EU-Verordnung für Wimpernkleber und die EU-Verordnung für Nagelkleber ein Hinweis auf die Einhaltung der REACH- und CLP-Richtlinien. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass gefährliche Stoffe ordnungsgemäß registriert, mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet und mit einem umfassenden Sicherheitsdatenblatt versehen sind.

Nach REACH müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Inhaltsstoffe sowohl für die Umwelt als auch für den Menschen sicher sind. Im Gegensatz dazu regelt CLP die Verwendung von standardisierten Gefahrensymbolen und Sicherheitshinweisen in chemischen Produkten, um Risiken zu vermitteln. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.

Darüber hinaus unterliegen Konsumgüter, die nicht ausdrücklich unter andere EU-Gesetze fallen, der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Auch wenn es sich bei einem Produkt nicht um ein Kosmetikum handelt, garantiert diese Verordnung, dass es für den regelmäßigen, vorhersehbaren Gebrauch sicher ist, bevor es in der EU auf den Markt gebracht wird. Daher müssen die Hersteller von Klebstoffen immer noch die Risiken bewerten und die Kunden ausreichend warnen.

 

Leitfaden für Hersteller und Importeure

Eine strukturierte Analyse ist notwendig, um die Komplexität von Wimpernklebemitteln zu bewältigen. Die Einstufung und Einhaltung der Vorschriften kann anhand des folgenden Rahmens ermittelt werden:

  • Bestimme den Hauptzweck des Produkts. Wenn die Haftung der wichtigste Faktor ist, handelt es sich nicht um ein Kosmetikum.
  • Prüfe die Werbeaussagen. Formulierungen, die eine Verbesserung, einen Schutz oder eine Verschönerung implizieren, heben den kosmetischen Bereich hervor.
  • Betrachte die Zusammensetzung. Die Klassifizierung von Kosmetika wird durch Inhaltsstoffe wie Farbstoffe oder Pflegemittel unterstützt.
  • Prüfe die Sicherheitsinformationen. Wende die Grundsätze des Sicherheitsberichts für kosmetische Produkte an, wenn du ein Produkt bewertest, das mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommt.
  • Halte Entscheidungen fest. Halte SDB, Einstufungsbegründungen und interne Vermerke zur Einsicht bereit.

In Grenzfällen ist es ratsam, mit einem Regulierungsexperten zu sprechen. Eine falsche Einstufung kann zu Durchsetzungsrisiken oder doppelten Kosten für die Einhaltung der Vorschriften führen. Um ihre Einstufungsentscheidung zu unterstützen, erstellen viele Hersteller sowohl eine vollständige REACH-Datei als auch einen CPSR-Entwurf.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q1. Gelten alle Wimpernkleber als Kosmetika?

Nein. Die meisten Wimpernkleber werden durch Gesetze für chemische Produkte geregelt. Nach der EU-Verordnung über Wimpernkleber gelten nur Produkte als Kosmetika, die eine verschönernde Funktion haben oder haben sollen.

Q2. Was passiert, wenn mein Kleber falsch kategorisiert wird?

Eine falsche Einstufung kann zu Rückrufaktionen oder Importbeschränkungen führen. Die Behörden können einen vollständigen Bericht über die Sicherheit kosmetischer Produkte verlangen, wenn das Marketingmaterial eine kosmetische Verwendung nahelegt.

Q3. Ist die CPSR-Prüfung für die Regulierung von Nagelkleber notwendig?

Nur wenn der Nagelkleber als Kosmetikum eingestuft wird. Der CPSR ist nicht notwendig, wenn er nur als Klebstoff verwendet wird, aber die REACH- und CLP-Anforderungen gelten trotzdem.

Q4. Ist es möglich, dass ein Produkt sowohl chemisch als auch kosmetisch ist?

Nein, das EU-Recht schreibt eine einzige Klassifizierung auf der Grundlage der vorherrschenden Funktion vor. Eine hybride Kennzeichnung ist nicht erlaubt.

Q5. Welcher Papierkram ist für nicht-kosmetische Klebstoffe erforderlich?

Sicherheitsdatenblätter, Gefahrenhinweise und die Dokumentation der REACH-Registrierung müssen von den Herstellern auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Produktsicherheit muss nachgewiesen werden, auch wenn es sich nicht um Kosmetik handelt.

 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nagel- und Wimpernkleber nach EU-Recht generell nicht als kosmetische Mittel gelten. Aufgrund ihres Hauptzwecks, dem Kleben, fallen sie nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Wenn die Formulierung oder Vermarktung eines Produkts jedoch eine verschönernde Wirkung hat, kann es erforderlich sein, die EU-Verordnung über Wimpernkleber vollständig einzuhalten und einen Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel zu erstellen Klebstoffe.

Um deine Produkte sicher und gesetzeskonform auf dem Markt zu platzieren, ist es wichtig zu verstehen, wie die Nagelkleberverordnung auf deine Produkte anzuwenden ist. Jeder Hersteller oder Importeur muss seine Gründe für die Einstufung klar dokumentieren, Sicherheitsdaten aufbewahren und die Aktualisierungen des EU-Grenzschutzhandbuchs beachten, um die Vorschriften einzuhalten.

Wenn dein selbstklebendes Produkt unter die Kategorie Kosmetika fallen könnte oder du dir über seine Einstufung unsicher bist, solltest du dich von einem Experten beraten lassen, bevor du es auf den Markt bringst.
Certified Cosmetics hilft Herstellern und Marken bei der Einhaltung von EU-Kosmetikvorschriften mit professionellen CPSR Vorbereitung, PIF-Dokumentationund fachkundiger regulatorischer Unterstützung.