Die Kennzeichnung eines kosmetischen Mittels (einschließlich des Behältnisses, der äußeren Verpackung und aller zusätzlichen Kennzeichnungselemente) darf erst dann so erstellt werden, dass sie die Produktinformationsdatei widerspiegelt, nachdem die Produktinformationsdatei von der verantwortlichen Person zusammengestellt und überprüft wurde.
Es gibt Informationen, die auf dem Etikett aller kosmetischen Mittel enthalten sein müssen. Diese Informationen können auf der Primärverpackung selbst stehen, z. B. auf der Flasche oder dem Tiegel mit dem kosmetischen Mittel, oder auf einem Etikett, das an der Primärverpackung angebracht ist, oder zusätzlich dazu auf einer Sekundärverpackung, z. B. einem Karton.
Gemäß der Verordnung muss das Etikett die folgenden Informationen in unverwischbarer, leicht lesbarer und sichtbarer Schrift enthalten. Die Informationen auf dem Etikett dürfen nicht irreführend sein und dürfen die Wirksamkeit und Funktion der Produkte nicht übertreiben.
Etikett Element |
Anforderungen & Format |
Primärverpackung |
SekundäresVerpackung |
Handelsname des kosmetischen Mittels | Marke – Handelsname – kosmetische Funktion |
Ja |
Ja |
Funktion des Produkts | Es sei denn, es geht aus der Aufmachung hervor und wurde nicht auf dem Produktnamen erwähnt |
Ja |
Ja |
Name und Adresse der verantwortlichen Person | Verantwortliche Person kann jede natürliche oder juristische Person in der EU sein, z.B. Hersteller, Importeur, Händler oder jeder andere Dritte mit einem schriftlichen Mandat.
Kann abgekürzt werden, solange es noch möglich ist, die Person und ihre Adresse zu identifizieren |
Ja |
Ja |
Herkunftsland | “Made in …” |
Ja* |
Ja* |
Nominale Menge | Die Nennfüllmenge wird auf der Verpackung nach Gewicht oder Volumen angegeben, mit Ausnahme von Packungen mit weniger als 5 Gramm oder 5 Millilitern, kostenlosen Proben und Packungen zur einmaligen Anwendung. (Für den EU-Markt sollte der Nettoinhalt in metrischen Einheiten angegeben werden. |
Ja |
Ja |
Haltbarkeitsdauer und/oder Zeitraum nach der Öffnung (PAO) | Bei kosmetischen Mitteln mit einer Mindesthaltbarkeit von ≤ 30 Monaten sollte das folgende Symbol und/oder der Ausdruck “Mindesthaltbarkeitsdatum + MM/TD/JJJ” auf dem Etikett hinzugefügt werden: Für kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von > 30 Monaten und PAO, falls zutreffend, sollten Informationenüber diesen Zeitraum, in dem das kosmetische Mittel nach dem Öffnen sicher verwendet werden kann, durch das folgende Symbol angegeben werden: |
Ja |
Ja |
Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise | Dies sind notwendige Hinweise und Warnungen, wie du das Produkt sicher verwenden kannst. |
Nein** |
Ja |
Zutatenliste | Die Liste der Inhaltsstoffe sollte die INCI-Namen der einzelnen Inhaltsstoffe enthalten, einschließlich der Allergen- und Color-Index (CI)-Nummern. Die Inhaltsstoffe sollten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt werden. Ausnahmsweise können Inhaltsstoffe mit einer Konzentration von weniger als 1% in beliebiger Reihenfolge (nach allen Hauptbestandteilen) aufgeführt werden.
Duft- und Aromarohstoffe sollten mit den Namen “Parfum” bzw. “Aroma” aufgeführt werden. Farbstoffe werden mit “CI”, gefolgt von ihrer Nummer, gekennzeichnet. Sie können in beliebiger Reihenfolge nach allen anderen Inhaltsstoffen aufgeführt werden. Farbige Produkte wie Lippenstift und Lidschatten gibt es oft in einer Vielzahl von Farben. Hier kann das “+/-“-Symbol oder der Hinweis “kann enthalten” vor der Farbliste erscheinen. |
Nein** |
Ja |
* Wenn die Produkte in die EU importiert werden oder aus der EU exportiert werden sollen, ist eine Ursprungserklärung obligatorisch.
**Wenn es aus praktischen Gründen nicht möglich ist, die Gebrauchsanweisung und die Liste der Warnhinweise und Inhaltsstoffe wie vorgesehen zu kennzeichnen, gilt Folgendes:
– Die Informationen müssen auf einem beiliegenden oder beigefügten Faltblatt, Etikett, Band, Anhänger oder einer Karte angegeben sein;
– Wenn es nicht praktikabel ist, muss auf diese Informationen durch abgekürzte Informationen verwiesen werden oder das Symbol für die genannten Informationen muss auf dem Behältnis oder der Verpackung erscheinen.
Abgekürzte Informationen: “Verweis auf beiliegende oder beigefügte Informationen”
Symbol:
Sprache: Die EU besteht aus 27 verschiedenen Ländern und nach den Gesetzen zur Kennzeichnung von Kosmetika ist es verpflichtend, bestimmte Informationen auf den Etiketten in die Landessprachen zu übersetzen. Die Sprache der Kennzeichnung und der Verpackung wird durch die Gesetze der Mitgliedsstaaten bestimmt, in denen das Produkt vermarktet und verkauft werden soll.
Triff dich mit unserem Expertenteam, um sicherzugehen, dass dein Etikett den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Werbeaussagen eingehalten werden. Probiere unseren Service zur Überprüfung von Kosmetiketiketten aus!