Haltbarkeit, Verfallsdatum vs. PAO
Verfallsdatum – Das Verfallsdatum oder die Haltbarkeitsdauer eines Produkts in seinem “ungeöffneten” Primärbehälter, wenn es unter den auf dem Etikett angegebenen Lagerbedingungen aufbewahrt wird. Verfallsdatum – Das Verfallsdatum oder die Haltbarkeitsdauer eines Produkts in seinem “ ungeöffneten ” Primärbehältnis, wenn es unter den auf dem Etikett angegebenen Lagerbedingungen aufbewahrt wird.
Wenn die Mindesthaltbarkeitsdauer ≤ 30 Monate ist
Für Kosmetika mit einer Haltbarkeit von 30 Monaten oder weniger sollte das Sanduhrsymbol in Anhang-VII/3 der Kosmetikverordnung gekennzeichnet werden. Auch der Ausdruck “Mindesthaltbarkeitsdatum” kann verwendet werden, wobei die Angaben auf der Verpackung zu machen sind. Falls erforderlich, werden zusätzliche Informationen zu den Bedingungen gegeben, unter denen diese Haltbarkeit des Produkts garantiert ist. Das Datum wird deutlich als Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr angegeben.
Beispiel:
Die Haltbarkeit der Produkte beträgt 24 Monate und das Produktionsdatum ist der 1.1.2022. Das Kennzeichnungssymbol sollte wie folgt lauten:
Wenn Mindesthaltbarkeit > 30 Monate und PAO, falls relevant
Für Kosmetika mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten sollte das in Anhang-VII/2 der Kosmetikverordnung festgelegte Symbol verwendet werden. Informationen über den Zeitraum, in dem das kosmetische Mittel sicher verwendet werden kann, werden durch die Angabe von Monaten und/oder Jahren in diesem Symbol für offene Tiegel angegeben.
Beispiel:
Die Haltbarkeitsdauer der Produkte beträgt 36 Monate und die PAO 12 Monate. Das Kennzeichnungssymbol sollte wie folgt lauten:
Hinweis: Für Einwegprodukte und Produkte in Aerosolpackungen muss das PAO-Symbol nicht auf dem Etikett erscheinen.
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