
In der Europäischen Union werden kosmetische Mittel durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt, die kosmetische Mittel als alle Stoffe oder Gemische definiert, die dazu bestimmt sind, mit den äußeren Teilen des menschlichen Körpers (wie Haut oder Haar) in Berührung zu kommen, um sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.
Auf den ersten Blick fallen Seifen eindeutig unter diese Definition: Sie werden auf die Haut aufgetragen und dienen hauptsächlich der Reinigung. Aber nicht alle Produkte, die gemeinhin als “Seife” bezeichnet werden, gelten automatisch als Kosmetika.
Der wichtigste Unterschied: Zusammensetzung und Ansprüche
Wenn eine Seife als reines Reinigungsprodukt präsentiert wird, gilt sie als Kosmetik. Wenn jedoch zusätzliche Angaben gemacht werden, kann sich die Einstufung ändern.
Zum Beispiel:
- Eine Seife, die als “antibakteriell” oder “antiseptisch” vermarktet wird, kann unter die Biozid-Produktverordnung fallen.
- Eine Seife, die behauptet, Hautkrankheiten (wie Akne, Ekzeme oder Infektionen) zu behandeln oder zu verhindern, könnte als Arzneimittel eingestuft werden.
Mit anderen Worten: Sie kann unter verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen fallen, je nachdem, wie sie auf dem Markt positioniert ist.
Was das für die Hersteller bedeutet
Für Unternehmer und kleine Marken, die in den Kosmetiksektor einsteigen, ist diese Unterscheidung entscheidend. Wenn deine Seife als kosmetisches Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eingestuft wird, musst du alle Anforderungen der Verordnung erfüllen. Dazu gehören:
- Durchführung einer Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel (CPSR)
- Zusammenstellen einer Produktinformationsdatei (PIF)
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Auflistung der Inhaltsstoffe (INCI)
- Meldung des Produkts über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP)
Selbst einfache, handwerklich hergestellte Seifen sind nicht von diesen Verpflichtungen ausgenommen, wenn sie als Kosmetika auf den EU-Markt gebracht werden.
Häufige Missverständnisse
Ein häufiges Missverständnis ist, dass für “natürliche” oder “handgemachte” Seifen weniger strenge Vorschriften gelten. In Wirklichkeit unterscheidet die europäische Gesetzgebung in Bezug auf Sicherheits- und Compliance-Anforderungen nicht zwischen industrieller und handwerklicher Produktion. Für alle kosmetischen Produkte gelten dieselben Standards, unabhängig von ihrem Umfang.
Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Verzicht auf Angaben automatisch die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht. Es stimmt zwar, dass der Verzicht auf medizinische oder biozide Angaben dazu beiträgt, dass ein Produkt innerhalb des kosmetischen Rahmens bleibt, aber alle kosmetischen Anforderungen gelten weiterhin in vollem Umfang.
Ein praktisches Beispiel
Wenn du ein Seifenprodukt für den europäischen Markt entwickelst, ist es am sichersten, wenn du davon ausgehst, dass es als Kosmetikum reguliert werden wird. Danach musst du deine Formulierung und vor allem deine Werbeaussagen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass du nicht ungewollt in eine andere gesetzliche Kategorie gerätst.
Wenn du diesen Unterschied frühzeitig erkennst, kannst du später viel Zeit, Kosten und rechtliche Komplikationen sparen.
Kurz gesagt: Seifen fallen in den meisten Fällen unter die Kosmetikverordnung – aber nicht immer. Der Unterschied liegt nicht darin, wie das Produkt genannt wird, sondern darin, woraus es besteht und was es zu tun behauptet.